Änderungen des Geldwäschegesetzes treffen Inkassounternehmen Auch registrierte Inkassounternehmen zählen gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz zu dem erweiterten Kreis der Verpflichteten des GwG zählen
(29.09.09) - Am 21.08.2008 ist eine Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, die die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus zum Ziel hat. Grund für die neue Fassung des Geldwäschegesetzes ist die Integration von europäischen Richtlinien in das deutsche Recht.
Unter dem Begriff Geldwäsche ist grundsätzlich die verdeckte Integration illegal erwirtschafteten Geldes z.B. aus Drogen- oder Waffenhandel sowie Steuerhinterziehung in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislaufes zu verstehen. Die Geldwäsche an sich, aber auch bereits die Beihilfe allein, stellt einen Straftatbestand nach § 261 Strafgesetzbuch dar. Der Kampf gegen Geldwäsche ist sowohl in Deutschland als auch in Europa eine der bedeutendsten Aufgaben im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.
In der neuen Fassung des Geldwäschegesetzes hat der Gesetzgeber definiert, dass nun auch registrierte Inkassounternehmen gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz zu dem erweiterten Kreis der Verpflichteten des GwG zählen. Nach § 2 Abs. 1 GwG umfasst nun die Gruppe der Verpflichteten aus Bereich des Forderungsinkassos folgende Personen:
>> Neu: Inkassounternehmen >> Kreditinstitute >> Rechtsanwälte und Notare >> Kammerrechtsbeistände >> Dienstleistungsunternehmen für Gesellschaften bei bestimmten Geschäften >> Immobilienmakler >> Personen, die gewerblich mit Gütern handeln
Da ein Inkassounternehmen im Namen und auf Rechnung seiner Auftraggeber Finanztransaktionen durchführt, werden diesem durch den Gesetzgeber die allgemeinen geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten übertragen. Nach § 4 GwG sind die Vertragspartner des Inkassounternehmen entsprechend zu identifizieren und diverse Angaben aufmerksam zu prüfen.
Die Identifizierung von natürlichen Personen erfolgt durch die Vorlage eines Lichtbildausweises (z.B. mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass). In der Praxis wird die Identifizierung mittels des Postident-Verfahrens vorgenommen. Bei juristischen Personen erfolgt die Identifizierung mittels des Handelsregisterauszuges bzw. der Gründungsdokumente. Die Geschäftsbeziehung ist zu überwachen und die Identifikation im angemessenen Abstand zu aktualisieren.
Wenn Inkassounternehmen bzw. Verpflichtete nach dem GwG § 2 Abs. 6 ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen, gilt die Geschäftsbeziehung als nicht begründet und es dürfen keine Transaktionen vorgenommen werden. Für den Fall, dass es sich um eine bestehende Geschäftsbeziehung handelt, ist diese zu beenden. (Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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