Verzögerungsgeld für GDPdU wird umgesetzt
Bei Nichtbeachtung der GDPdU drohen Verzögerungsgelder von 2.500 Euro bis zu 250.000 Euro
Verzögerungsgeld für den Fall, dass die digitale Außenprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ermöglicht wird
(06.02.09) - Die hsp Handels Software Partner GmbH weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der GDPdU Verzögerungsgelder von 2.500 Euro bis zu 250.000 Euro drohen.
Im Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19. Dezember 2008 wird § 146 der Abgabenordnung (AO) durch einen Absatz 2b dahingehend erweitert, dass Verzögerungsgelder von 2.500 Euro bis 250.000 Euro festgesetzt werden können, wenn der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Einräumung des Datenzugriffs, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt.
Ein ebenfalls neuer Absatz 2a erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verlagerung der elektronischen Buchführung in das außereuropäische Ausland.
hsp berichtet ferner, dass das neue Verzögerungsgeld auch bereits angewandt wird. Im konkreten Fall wurde ein Verzögerungsgeld für ein deutsches Unternehmen für den Fall angekündigt, dass die digitale Außenprüfung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ermöglicht wird.
Änderung der Abgabenordnung
(hsp Handels-Software-Partner: ra)
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