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Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und Merkblätter


BaFin veröffentlicht Merkblätter zu einzelnen Bankgeschäften
Einschätzung ermöglichen, ob eine bestimmte Geschäftstätigkeit als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne des KWG zu beurteilen ist


(04.02.09) - Jeder, der im Inland gewerbsmäßig oder in einem kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Die BaFin hat zu den einzelnen erlaubnispflichtigen Bankgeschäften aktuelle Merkblätter veröffentlicht, aus denen grundlegende Informationen zu den einzelnen Tatbeständen hervorgehen.

Die Merkblätter sollen Unternehmen, die auf dem Kapitalmarkt tätig werden möchten, deren Beratern und sonstigen Interessenten eine erste Einschätzung ermöglichen, ob eine bestimmte Geschäftstätigkeit als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne des KWG zu beurteilen ist.

Die Erlaubnispflicht hat zur Folge, dass noch vor der Aufnahme der Geschäfte eine Erlaubnis der BaFin einzuholen ist. Die Merkblätter erheben jedoch keinen Anspruch auf eine erschöpfende Darstellung aller die jeweiligen Tatbestände betreffenden Fragen. Auch ersetzen sie insbesondere nicht die einzelfallbezogene Erlaubnisanfrage an die BaFin.

Für eine abschließende Beurteilung möglicher Erlaubnispflichten im Einzelfall wird eine vollständige Dokumentation der vertraglichen Vereinbarungen, die dem Betreiben des jeweiligen Bankgeschäfts zugrunde liegen, benötigt.

Fragen sind direkt an die Abteilung Q 3 zu richten oder alternativ an die regional zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, die sich dann um eine Klärung kümmert. Die Anschriften der BaFin und der regional zuständigen Hauptverwaltungen der Bundesbank finden sich jeweils am Ende der Merkblätter.

Erfahren Sie mehr.
(BaFin: ra)


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