Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und Merkblätter
BaFin veröffentlicht Merkblätter zu einzelnen Bankgeschäften
Einschätzung ermöglichen, ob eine bestimmte Geschäftstätigkeit als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne des KWG zu beurteilen ist
(04.02.09) - Jeder, der im Inland gewerbsmäßig oder in einem kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, benötigt nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eine schriftliche Erlaubnis der BaFin. Die BaFin hat zu den einzelnen erlaubnispflichtigen Bankgeschäften aktuelle Merkblätter veröffentlicht, aus denen grundlegende Informationen zu den einzelnen Tatbeständen hervorgehen.
Die Merkblätter sollen Unternehmen, die auf dem Kapitalmarkt tätig werden möchten, deren Beratern und sonstigen Interessenten eine erste Einschätzung ermöglichen, ob eine bestimmte Geschäftstätigkeit als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft im Sinne des KWG zu beurteilen ist.
Die Erlaubnispflicht hat zur Folge, dass noch vor der Aufnahme der Geschäfte eine Erlaubnis der BaFin einzuholen ist. Die Merkblätter erheben jedoch keinen Anspruch auf eine erschöpfende Darstellung aller die jeweiligen Tatbestände betreffenden Fragen. Auch ersetzen sie insbesondere nicht die einzelfallbezogene Erlaubnisanfrage an die BaFin.
Für eine abschließende Beurteilung möglicher Erlaubnispflichten im Einzelfall wird eine vollständige Dokumentation der vertraglichen Vereinbarungen, die dem Betreiben des jeweiligen Bankgeschäfts zugrunde liegen, benötigt.
Fragen sind direkt an die Abteilung Q 3 zu richten oder alternativ an die regional zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, die sich dann um eine Klärung kümmert. Die Anschriften der BaFin und der regional zuständigen Hauptverwaltungen der Bundesbank finden sich jeweils am Ende der Merkblätter.
Erfahren Sie mehr.
(BaFin: ra)
Meldungen: Markt / Hintergrund
-
Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
-
Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
-
Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
-
Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
-
Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.