Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Missbrauch von Werkverträgen eindämmen


Arbeitsrechts-Compliance Diskussion zur Reform von Werkverträgen und Zeitarbeit in Berlin
Stolz (iGZ): Überregulierung der Zeitarbeit schadet allen Beteiligten

(11.04.14) - NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) legte in Berlin Vorschläge zu einer gesetzlichen Neuregelung vor, mit der der Missbrauch von Werkverträgen bundesweit eingedämmt und die Zeitarbeit weiterentwickelt werden soll. Diese Inhalte wurde vom Professorenteam Peter Schüren/Christiane Brors im Auftrag des Ministeriums entwickelt und auf einer Fachtagung in der NRW-Landesvertretung vorgestellt.

"Es geht nicht um Verbote dieser grundsätzlich nützlichen Vertragsformen, sondern um deren Zivilisierung", stellte Schneider einleitend fest. Es sollten aber "grobe soziale Verwerfungen begradigt werden" und "Lohndumping als Geschäftsmodelle" der Vergangenheit angehören. Die Gutachtenvorschläge seien Anregungen, die jetzt im weiteren Gesetzgebungsprozess der Bundesregierung auf den Prüfstand gestellt werden müssen, ob sie zielführend und praktikabel sind, so der NRW-Minister. Gutachter Schüren machte deutlich, dass er seine Handlungsoptionen zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus einer Umsetzung der EU-Richtlinie sowie den Vorgaben der CDU/CSU-SPD-Koalitionsvereinbarung entwickelt habe: Legale Überlassung soll nur zur Deckung eines "vorübergehenden Bedarfs" beim Einsatzbetrieb dienen. Außerdem solle die Absicherung durch eine Beweislastumkehr nach sechs Monaten und eine Überlassung über 18 Monate hinaus nur noch unter engen Voraussetzungen gelten. Bei Grenzüberschreitungen werde ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert.

Die Tariföffnungsklausel solle nicht mehr für befristete Zeitarbeitsverträge gelten und nach neun Monaten im Einsatz müsse das gleiche Stundenentgelt wie beim Entleiher gezahlt werden, wofür dieser als Bürge haften solle. In der anschließenden Podiumsdiskussion wies BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner darauf hin, dass die Gutachter die EU-Richtlinie Zeitarbeit einseitig auslegen und deshalb auch zu verkehrten Schlussfolgerungen kommen, die den Praxistest nicht bestehen könnten.

Vielmehr eröffne die EU-Vorgabe die in Deutschland umgesetzte Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge zu regeln. Dies sei flächendeckend in der Zeitarbeitsbranche durch die DGB-Einzelgewerkschaften auch sachgerecht geschehen. Insoweit könne von Lohndumping in der Zeitarbeit nicht mehr die Rede sein. Göhner warnte vor weitergehenden Restriktionen, die "das Aus dieser arbeitsmarktpolitisch vorteilhaften Beschäftigungsform bedeuten" würde.

Auch iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz stellte in einem Diskussionsbeitrag dar, dass er sich sehr wundere, warum gerade jetzt die Zeitarbeit wieder ins Visier der gesetzlichen Regulierer geraten sei, da doch gerade in den letzten Jahren enorme Branchen-Fortschritte wie die Einführung von Anti-Drehtürklauseln, verbindliche Mindestlöhne und Branchenzuschlagstarife erzielt worden seien. Diese guten Tarifansätze müssten durch die Sozialpartner weiterentwickelt und nicht durch den Gesetzgeber eingeschränkt werden, appellierte Stolz an den SPD-Arbeitsminister. Schneider zollte dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen zwar eine glaubwürdige Vorreiterrolle einer "guten Zeitarbeit", verwies aber auf viele Marktakteure, die nicht verbandlich organisiert und missbräuchlich unterwegs seien. (IG Zeitarbeit: ra)

IG Zeitarbeit: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen