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Austausch über die Impfthematik


Ethikräte Deutschlands, Österreichs und der Schweiz diskutierten über Kindeswohl, Impfpflicht und Biobanken
Compliance im Gesundheitswesen: Ist das Instrument einer Impfpflicht bei bestimmten Erkrankungen aus ethischer Sicht zulässig oder vielleicht sogar geboten

(08.04.14) - Vertreter des Deutschen Ethikrates, der österreichischen Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt sowie der schweizerischen Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin sind am 11. März 2014 in Berlin zu ihrer zweiten gemeinsamen Sitzung zusammengekommen. Bereits am Vorabend hatte Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert die Gruppe im Bundestag begrüßt und den Stellenwert der Ethikberatung für die Politik sowie die Bedeutung der europäischen Verständigung hervorgehoben.

Auf der Tagesordnung des Treffens standen Fragen des Kindeswohls, die Impfthematik sowie der Themenkomplex Biobanken und personalisierte Medizin.

Die Frage des Kindeswohls findet im medizinischen Kontext eine immer größere Beachtung. Diskutiert wird dabei insbesondere, welchen moralischen Status das Kind hat und wie aktuelle Willensäußerungen eines Kindes, zum Beispiel die Verweigerung einer medizinisch erforderlichen Behandlung, gegen die Rechte des zukünftigen Erwachsenen abgewogen werden können und der Kindeswille entsprechend der Reife des Kindes zunehmend berücksichtigt wird. Erfreulich sei, dass die Kinderärzte in zunehmendem Maße dafür sensibilisiert sind und auf diese Weise konfliktive Entscheidungssituationen minimieren können.

Beim Austausch über die Impfthematik stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob das Instrument einer Impfpflicht bei bestimmten Erkrankungen aus ethischer Sicht zulässig oder vielleicht sogar geboten ist. In diesem Zusammenhang steht hauptsächlich das Recht des Einzelnen auf eine freie Entscheidung zur Impfung im Widerstreit mit dem Interesse der Gemeinschaft, mittels einer möglichst hohen Durchimpfungsrate die Bevölkerung oder Teile der Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen bzw. bestehende Krankheiten vollständig auszumerzen. Dass in der Praxis die Angst vor den Nebenwirkungen einer Impfung oft größer ist als die Angst vor der Erkrankung selbst, führten die Teilnehmer der Tagung auf die schlechte Informationslage zurück. Hier sollte der Staat in die Pflicht genommen werden, hinreichende und angemessen differenzierte Informationen bereitzustellen und das medizinische Personal zu schulen. Einig war man sich in der Einschätzung, dass freiwilligen Impfungen gegenüber einer Impflicht für die Allgemeinbevölkerung der Vorzug zu geben ist.

Die Entwicklungen im Bereich der personalisierten Medizin sind inzwischen so weit vorangeschritten, dass mithilfe von Biomarkern, verknüpft mit genetischen Daten, bestehende Therapien mit einer größeren Zielsicherheit – beispielsweise bei der Behandlung von Brustkrebs – eingesetzt werden, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Als problematisch erweist sich in diesem Zusammenhang allerdings die stark steigende Menge an Daten und deren Vernetzung auf unterschiedlichen Ebenen.

Deutlich wird dies insbesondere bei großen Biobankprojekten, wie beispielsweise der Nationalen Kohorte in Deutschland, an die daher besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der Datensicherheit und der informierten Aufklärung und Einwilligung der Studienteilnehmer zu stellen sind. Von zentraler Bedeutung ist hier eine größtmögliche Transparenz gegenüber den Studienteilnehmern bezüglich der Verwendung ihrer Daten und des Umgangs mit den Ergebnissen der Forschung, einschließlich einer kommerziellen Verwertung durch die Industrie.

Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, bezeichnete den Austausch der drei Ethikgremien als sehr fruchtbar, weil die diskutierten Themen alle Räte beschäftigen und angesichts zunehmender internationaler Verflechtungen nicht vor Ländergrenzen Halt machten.

Das nächste Treffen der Ethikräte des deutschsprachigen Raums wird voraussichtlich im März 2015 in Bern stattfinden. (Deutscher Ethikrat: ra)

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