Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Compliance-Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung


Bewusstsein für Korruptions-Risiken ist gestiegen - Aber: es gibt nicht 'das' Compliance-Programm, das für alle Unternehmen passt
Immer mehr Unternehmen ernennen Compliance-Beauftragte und installieren Verhaltenskodizes und interne Richtlinien


(02.01.09) - Beim Thema Korruption geht mit 2008 ein bemerkenswertes Jahr zu Ende. Die Sensibilität für die damit verbundenen Gefahren ist in Wirtschaft und Unternehmen so hoch wie nie zuvor. Das Risiko, dass Skandale aufgedeckt werden und die betreffenden Unternehmen Schaden erleiden, ist gestiegen. Finanziell drohen nicht nur Strafgelder, sondern auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten.

Siemens hat sich in diesem Dezember mit den Strafbehörden in den USA und Deutschland auf Bußgeldstrafen von insgesamt rund einer Milliarde Euro geeinigt und den früheren Finanzminister Theo Waigel als Anti- Korruptionsaufseher ("Compliance Monitor") ernannt.

Die Weltbank schätzt, dass weltweit jährlich mehr als 1.000 Mrd. Dollar an Bestechungsgeldern fließen. Im "internationalen Bestecher-Index" von Transparency International belegt Deutschland 2008 unter 22 Nationen Platz 5 – gemeinsam mit Japan und Großbritannien.

"Das Bewusstsein für die mit der Aufdeckung von Korruption verbundenen Risiken ist gestiegen", sagt Dr. Markus Maier, Geschäftsführer Deutschland von Integrity Interactive. "Die Schäden durch Strafzahlungen einerseits sowie den Ansehens- und Vertrauensverlust andererseits können sehr hoch sein und sich massiv auf den Geschäftserfolg auswirken."

Immer mehr Unternehmen ernennen Compliance-Beauftragte und installieren Verhaltenskodizes und interne Richtlinien, um Verstößen gegen Gesetze vorzubeugen. "Ein großer Teil der Firmen steckt bei den Anstrengungen zur Prävention allerdings noch am Anfang; insbesondere im Mittelstand gibt es noch großen Nachholbedarf", sagt Dr. Maier. "Bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung und zu einer besseren Compliance insgesamt gibt es zwei kritische Punkte, die vielen Unternehmern noch nicht ausreichend bewusst sind. Zum einen gibt es nicht 'das' Compliance-Programm, das für alle Unternehmen passt.

Zunächst müssen die Schwerpunktrisiken des einzelnen Unternehmens in seiner Branche und in seinem Umfeld erkannt werden – es braucht sozusagen ein individuelles Risikoprofil. Zum anderen hilft es wenig, nur Richtlinien zu erstellen und 'aufs Papier' zu bringen. Die Verhaltensregeln müssen den Mitarbeitern in Schulungen nachhaltig vermittelt und auch eine Erfolgskontrolle installiert werden."

Ein weiterer Bereich, der 2008 stärker ins Blickfeld geraten ist, ist die Lieferantenkette. Auch Mittelständler sind zunehmend international vernetzt und haben Zulieferer im Ausland. Dr. Maier rät: "Um nicht durch Skandale bei Zulieferern in Mitleidenschaft gezogen zu werden, sollten Unternehmen auch hier ein Auge auf die Einhaltung von gewissen Standards haben – sei es bei der Korruptionsvorbeugung, der Vermeidung verbotener Kartellabsprachen oder den Arbeits- und Umweltbedingungen in der Produktion. Am besten lässt man sich bei den Zulieferern solche Standards schriftlich zusichern." (Integrity Interactive: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Entwicklung der HR-Softwareindustrie

    Human Resources gilt heutzutage als Rückgrat eines jeden Unternehmens. Die Verwaltung von Mitarbeiterdaten, die Durchführung von Rekrutierungsprozessen und die Entwicklung von Talenten sind nur einige der vielfältigen Aufgaben, die die Personalabteilung täglich bewältigen.

  • Mittelstand im Regulierungskorsett

    Ziel des Data Acts ist es, einen Wettbewerbsmarkt für Daten zu schaffen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der EU zu stärken. Durch die Förderung eines fairen, transparenten und wettbewerbsfähigen digitalen Marktes adressiert er die Notwendigkeit einer verstärkten Datenmobilität und -nutzung.

  • Paragrafen 201b Strafgesetzbuch vorgeschlagen

    Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 zu einer bayerischen Initiative zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes Stellung genommen. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesrat den bayerischen Gesetzentwurf verabschiedet.

  • Bekämpfung neuer Kriminalitätsphänomene

    Seit 2015 ermittelt die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg erfolgreich in herausgehobenen Verfahren im Bereich Cyberkriminalität. Die ZCB verfügt über zahlreiche nationale und internationale Kontakte. Durch die internationale Zusammenarbeit konnte erstmals ein Zwangsarbeiter einer Betrugsfabrik in Asien nach Bayern eingeflogen und durch die Staatsanwälte der ZCB vernommen werden.

  • EU-Finanzmarktintegration muss vorangehen

    Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hat die Ausrichtung der EU-Gesetzesvorschläge zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. "Der Entwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Verbesserung gegenüber den Vorschlägen der EU-Kommission", sagte Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen