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Unseriöse Abmahn-Praxis


Fragwürdige Unterlassungsaufforderungen: Viele Nutzer zahlen aus Angst
Es gibt Anwälte, die sich gezielt die Unwissenheit und die Verunsicherung privater Internet-Nutzer zu Nutze machen


(03.03.08) - Ob Produktbewertungen, Blog-Einträge oder Meinungsäußerungen in Diskussionsforen - im Web 2.0-Zeitalter ist der Otto-Normal-Verbraucher unlängst zum "Publizisten" geworden. Was früher meist nur Verlegern, Redakteuren oder Buchautoren möglich war, kann nun Jedermann jederzeit und weltweit: Informationen veröffentlichen. Allerdings kann die Äußerung einer Meinung im weltweiten Datennetz unangenehme Konsequenzen haben.

So geraten Erkenntnissen der Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin) zufolge immer mehr Privatnutzer ins Visier von Anwälten - nicht selten zu unrecht. Die Folge: Zum Teil sündhaft teure Unterlassungsaufforderungen erreichen die Betroffenen. Verunsichert vom anwaltlichen Anschreiben, in dem von diversen - in einigen Fällen nicht einmal konkret benannten - Rechtsverletzungen die Rede ist, unterschreiben viele Nutzer die beigefügten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärungen und zahlen aus Angst vor einem angedrohten Prozess die mit der Unterschrift verbundenen anwaltlichen Kosten der gegnerischen Partei.

"Im Hinblick auf die uns bekannten Fälle kann ohne weiteres gesagt werden, dass es Anwälte gibt, die sich gezielt die Unwissenheit und die Verunsicherung privater Internet-Nutzer zu Nutze machen. Nicht wenige Abmahnschreiben entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage", erläutert naiin-Präsident Arthur Wetzel. Er rät Internet-Nutzern in solchen Situationen generell zur Konsultation eines Anwaltes.

Immerhin: Laut naiin werden nicht selten schon die Streitwerte, nach denen sich die Vergütung des abmahnenden Anwaltes richtet, deutlich zu hoch beziffert. Auch extrem kurze Fristen, die dem Abgemahnten für die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung gesetzt werden, sind für einige Anwälte offenbar ein probates Mittel, um den Druck weiter zu erhöhen.

"Es gibt Abmahnschreiben, die sich inhaltlich selbst widersprechen. Anderen wiederum ist anzusehen, dass es sich um Standardschreiben handelt, die lediglich per Serienbrieffunktion mit Daten vervollständigt worden sind", führt Wetzel weiter aus. naiin sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht.

"Es kann nicht mehr von Meinungsfreiheit die Rede sein, wenn Nutzer nach jedem Blog-Eintrag und Diskussionsforenbeitrag fürchten müssen, ins Visier von fragwürdigen Anwälten zu geraten, die bewusst unberechtigt abmahnen", so der naiin-Vorsitzende. Es sei Privatleuten nicht zumutbar, es in jedem Einzelfall auf einen Prozess ankommen zu lassen. (naiin: ra)


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