Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Gesetz zum Anlegerschutz


Beraterregister bei der Bankenaufsicht BaFin: "Sünderkartei" für Berater zwingt Banken zum Handeln
Kein Institut kann es sich leisten, bei der BaFin schlechter abzuschneiden als die Konkurrenten und womöglich Strafgeld zu zahlen


(12.11.10) - Das neue Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zwingt die Banken zum Handeln. Druck erzeugt dabei vor allem das geplante Beraterregister bei der Bankenaufsicht BaFin. Vom Prinzip her ähnlich wie das Punkteregister in Flensburg für Vergehen im Straßenverkehr soll es Kundenbeschwerden erfassen und Sanktionen ermöglichen, um Falsch- und Fehlberatung entgegen zu wirken.

Proaktive Reaktionen der Institute - in Form von konkreten Vorgaben für ihre Mitarbeiter - sind gefragt, damit Negativeinträge im Register verhindert werden können. Dies kann beispielsweise über eine Anpassung der Beratungsprozesse und -software geschehen. Gleichzeitig wird das Thema Zertifizierung der Berater in den Vordergrund rücken, um die Qualifikation der Mitarbeiter zu dokumentieren. Das ist das Ergebnis einer Marktbeobachtung von Steria Mummert Consulting.

"Kein Institut kann es sich leisten, bei der BaFin schlechter abzuschneiden als die Konkurrenten und womöglich Strafgeld zu zahlen", sagt Rainer Deckers, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. "Bisher lassen die Beratungsprozesse und eingesetzten Softwareprogramme den Mitarbeitern oft große Spielräume, um ein individuelles Eingehen auf die Kundenwünsche zu ermöglichen. Hier gilt es nachzujustieren, trotzdem aber weiterhin eine maßgeschneiderte Beratung anzubieten."

Wie bereits bei den Versicherungsmaklern vorgeschrieben, sollten zudem auch Banken künftig die Qualifikation ihrer Berater flächendeckend nachweisen, beispielsweise durch ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammern. Das schafft Sicherheit für das Institut sowie deren Kunden und dokumentiert den Qualitätsanspruch in der Beratung.

Das Gesetz zum Anlegerschutz wird nach der ersten Lesung im Bundesrat nun im Bundestag diskutiert und soll bereits im kommenden Frühjahr in Kraft treten. Es sieht nicht nur die Einrichtung des Beraterregisters vor, sondern verpflichtet die Institute gleichzeitig zu sogenannten Beipackzetteln, in denen sie ihren Kunden Chancen, Risiken und Kosten der Finanzpapiere zielgruppengerecht erläutern.

Zwar haben bereits viele Sparkassen, Volks- und Privatbanken solche Produktinformationen erstellt, diese werden jedoch den Verbraucheranforderungen an Verständlich- und Übersichtlichkeit kaum gerecht. "Es gilt, die Beipackzettel zu standardisieren, vor allem bei der Festlegung von Risikoklassen. Identische Anlageprodukte müssen von allen Instituten dem gleichen Risiko zugeordnet werden. Sonst wird der Gesetzgeber erneut nachbessern müssen", sagt Rainer Deckers. (Steria Mummert Consulting: ra)

Steria Mummert Consulting: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

  • Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht

    Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."

  • Datenkontrolle im Zeitalter der KI

    Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen