Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Rechtslage beim Rail&Fly-Ticket


Zug verspätet, Flug verpasst: Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit bei Rail&Fly-Ticket
Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen


(11.11.10) - Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Pauschalurlauber mit einem Rail&Fly-Ticket Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Reiseveranstalter, wenn sie ihren Flug verpassen, weil der gebuchte Zug sich verspätet hat oder ausgefallen ist.

Zahlreiche Pauschalreisende haben in der Vergangenheit über das Rail&Fly-Ticket den Zug zum Flug gebucht. Verpassten sie ihren Flug, weil der Zug Verspätung hatte oder ganz ausgefallen ist, schoben sich Bahn und Reiseveranstalter bislang gegenseitig die Verantwortung zu.

Uneinheitliche niedersächsische Gerichtsurteile erschwerten die Rechtssituation. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt deshalb die Klarstellung des Bundesgerichtshofes. Rechtsexpertin Kathrin Körber sagte: "Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen; vorausgesetzt die Bahnverbindung wurde so gewählt, dass der Reisende ohne Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wäre".

Woran erkennt der Verbraucher ein Rail&Fly-Ticket?
Ob der Zug zum Flug in der Pauschalreise enthalten ist, geht aus der Beschreibung im Reiseprospekt und den entsprechenden Vertragsbedingungen hervor.

Für ein Rail&Fly-Ticket gelten unter anderem folgende Kriterien:
>> die DB Fahrkarte wurde mit den Reiseunterlagen verschickt und ist auch nur in Kombination mit diesen gültig, der Hinweis "In Kooperation mit der Deutschen Bahn" ist ersichtlich,
>> beim Zug zum Flug-Fahrschein handelt es sich um ein Inklusiv-Angebot im Rahmen einer Pauschalreise.

Bei getrennter Buchung gibt es kein Geld zurück.
Anders ist es, wenn die Bahnfahrt nicht ausdrücklich in der Pauschalreiseleistung enthalten ist und die Anfahrt getrennt zur Flugreise gebucht wird.

Die Zugfahrt gilt hier als Sonderleistung. Der Verbraucher muss selber dafür sorgen, seine Bahnverbindung so frühzeitig zu wählen, dass er ohne Zugverspätung oder -ausfall rechtzeitig am Check-In im Flughafen erscheint. Die Bahn zahlt bei getrennter Buchung keinesfalls für einen versäumten Anschlussflug, verlorengegangene Urlaubstage oder verpasste Übernachtungen.

Weitere Hinweise für Bahnfahrer bietet das neue Faltblatt "Mit dem Zug unterwegs". Die Tipps gibt es in allen örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und können auch am Ende dieses Dokumentes heruntergeladen werden.

Das Faltblatt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages erstellt. (Verbraucherzentrale Niedersachsen: ra)

Verbraucherzentrale NDS: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Von Steuerreform bis Deutschlandfonds

    Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht.

  • EU-Parlament gibt grünes Licht für ViDA

    Am 12. Februar 2025 hat das Europäische Parlament das Reformpaket "VAT in the Digital Age" (ViDA) verabschiedet. Die damit verbundene weitreichende Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften stellt nicht nur einen Meilenstein in der Digitalisierung und Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa dar - auch die Weichen für das geplante digitale Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland gelten damit als endgültig gestellt.

  • Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt

    Die EVPs der Finanzsoftwareanbieter Finastra teilen ihre Prognosen für das kommende Jahr zu Themen wie Instant Payments, Kreditvergabe, die Bedeutung von Ökosystemen und Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt.

  • Datenverarbeitung im Ausland

    Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat.

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen