Zug verspätet, Flug verpasst:Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit bei Rail&Fly-Ticket Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen
(11.11.10) - Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Pauschalurlauber mit einem Rail&Fly-Ticket Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Reiseveranstalter, wenn sie ihren Flug verpassen, weil der gebuchte Zug sich verspätet hat oder ausgefallen ist.
Zahlreiche Pauschalreisende haben in der Vergangenheit über das Rail&Fly-Ticket den Zug zum Flug gebucht. Verpassten sie ihren Flug, weil der Zug Verspätung hatte oder ganz ausgefallen ist, schoben sich Bahn und Reiseveranstalter bislang gegenseitig die Verantwortung zu.
Uneinheitliche niedersächsische Gerichtsurteile erschwerten die Rechtssituation. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt deshalb die Klarstellung des Bundesgerichtshofes. Rechtsexpertin Kathrin Körber sagte: "Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen; vorausgesetzt die Bahnverbindung wurde so gewählt, dass der Reisende ohne Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wäre".
Woran erkennt der Verbraucher ein Rail&Fly-Ticket? Ob der Zug zum Flug in der Pauschalreise enthalten ist, geht aus der Beschreibung im Reiseprospekt und den entsprechenden Vertragsbedingungen hervor.
Für ein Rail&Fly-Ticket gelten unter anderem folgende Kriterien: >> die DB Fahrkarte wurde mit den Reiseunterlagen verschickt und ist auch nur in Kombination mit diesen gültig, der Hinweis "In Kooperation mit der Deutschen Bahn" ist ersichtlich, >> beim Zug zum Flug-Fahrschein handelt es sich um ein Inklusiv-Angebot im Rahmen einer Pauschalreise.
Bei getrennter Buchung gibt es kein Geld zurück. Anders ist es, wenn die Bahnfahrt nicht ausdrücklich in der Pauschalreiseleistung enthalten ist und die Anfahrt getrennt zur Flugreise gebucht wird.
Die Zugfahrt gilt hier als Sonderleistung. Der Verbraucher muss selber dafür sorgen, seine Bahnverbindung so frühzeitig zu wählen, dass er ohne Zugverspätung oder -ausfall rechtzeitig am Check-In im Flughafen erscheint. Die Bahn zahlt bei getrennter Buchung keinesfalls für einen versäumten Anschlussflug, verlorengegangene Urlaubstage oder verpasste Übernachtungen.
Weitere Hinweise für Bahnfahrer bietet das neue Faltblatt "Mit dem Zug unterwegs". Die Tipps gibt es in allen örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und können auch am Ende dieses Dokumentes heruntergeladen werden.
Das Faltblatt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages erstellt. (Verbraucherzentrale Niedersachsen: ra)
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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