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Rechtslage beim Rail&Fly-Ticket


Zug verspätet, Flug verpasst: Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit bei Rail&Fly-Ticket
Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen


(11.11.10) - Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) haben Pauschalurlauber mit einem Rail&Fly-Ticket Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Reiseveranstalter, wenn sie ihren Flug verpassen, weil der gebuchte Zug sich verspätet hat oder ausgefallen ist.

Zahlreiche Pauschalreisende haben in der Vergangenheit über das Rail&Fly-Ticket den Zug zum Flug gebucht. Verpassten sie ihren Flug, weil der Zug Verspätung hatte oder ganz ausgefallen ist, schoben sich Bahn und Reiseveranstalter bislang gegenseitig die Verantwortung zu.

Uneinheitliche niedersächsische Gerichtsurteile erschwerten die Rechtssituation. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen begrüßt deshalb die Klarstellung des Bundesgerichtshofes. Rechtsexpertin Kathrin Körber sagte: "Nun muss der Veranstalter für alle zusätzlichen Kosten infolge der Verspätung aufkommen; vorausgesetzt die Bahnverbindung wurde so gewählt, dass der Reisende ohne Zugverspätung rechtzeitig zur Abfertigung erschienen wäre".

Woran erkennt der Verbraucher ein Rail&Fly-Ticket?
Ob der Zug zum Flug in der Pauschalreise enthalten ist, geht aus der Beschreibung im Reiseprospekt und den entsprechenden Vertragsbedingungen hervor.

Für ein Rail&Fly-Ticket gelten unter anderem folgende Kriterien:
>> die DB Fahrkarte wurde mit den Reiseunterlagen verschickt und ist auch nur in Kombination mit diesen gültig, der Hinweis "In Kooperation mit der Deutschen Bahn" ist ersichtlich,
>> beim Zug zum Flug-Fahrschein handelt es sich um ein Inklusiv-Angebot im Rahmen einer Pauschalreise.

Bei getrennter Buchung gibt es kein Geld zurück.
Anders ist es, wenn die Bahnfahrt nicht ausdrücklich in der Pauschalreiseleistung enthalten ist und die Anfahrt getrennt zur Flugreise gebucht wird.

Die Zugfahrt gilt hier als Sonderleistung. Der Verbraucher muss selber dafür sorgen, seine Bahnverbindung so frühzeitig zu wählen, dass er ohne Zugverspätung oder -ausfall rechtzeitig am Check-In im Flughafen erscheint. Die Bahn zahlt bei getrennter Buchung keinesfalls für einen versäumten Anschlussflug, verlorengegangene Urlaubstage oder verpasste Übernachtungen.

Weitere Hinweise für Bahnfahrer bietet das neue Faltblatt "Mit dem Zug unterwegs". Die Tipps gibt es in allen örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und können auch am Ende dieses Dokumentes heruntergeladen werden.

Das Faltblatt wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages erstellt. (Verbraucherzentrale Niedersachsen: ra)

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