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Bekämpfung der Schwarzarbeit


Auswirkungen für deutsche Staatsangehörige: Steuerverschärfungen in Dänemark
Ziel dieser Maßnahmen ist nach Auskunft der dänischen Finanzbehörde SKAT in Tondern, dass diese Zahlungen auf den Bankkonten dokumentiert und den Finanzbehörden nicht verschwiegen werden können


(18.07.12) - Seit dem 1. Juli gelten in Dänemark verschärfte Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Diese Neuerungen sind zum Teil gravierend und haben auch Auswirkungen für deutsche Staatsangehörige.

Sybille Kujath von der Handwerkskammer Lübeck und Stephan Hübscher vom Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V. in Kiel weisen auf die Verpflichtung für Privatkunden hin, die in Dänemark Dienstleistungen von mehr als 10.000 DKK (ca. 1.350 Euro) beziehen: "Diese sind verpflichtend per Überweisung, per Kreditkarte oder durch Online-Banking zu bezahlen. Würde dennoch bar gezahlt, haftet dieser Kunde für etwaige nicht abgeführte dänische Steuern", sagte Hübscher.

Diese Zahlungsweise haben gleichfalls deutsche Unternehmen zu beachten, die in Dänemark die Erstattung der Umsatzsteuer (MOMS) aus gekauften Waren vornehmen möchten:

"Erwirbt z.B. der deutsche Bauhandwerker, der in Dänemark eine Baustelle unterhält, Baumaterialien in erheblichen Wert in Dänemark und bezahlt diese in bar, kann die enthaltene MOMS in Höhe von 25 Prozent des Bruttobetrages von der dänischen Steuerbehörde nicht erstattet werden", erläuterte Kujath.

Ziel dieser Maßnahmen ist nach Auskunft der dänischen Finanzbehörde SKAT in Tondern, dass diese Zahlungen auf den Bankkonten dokumentiert und den Finanzbehörden nicht verschwiegen werden können. Dazu ist festzustellen, dass es bei einigen deutschen steuerrechtlichen Regelungen ähnliche Verpflichtungen gibt.

Ferner informieren Kujath und Hübscher, dass die SKAT-Behörde Privatgrundstücke kontrollieren darf, sobald dort bestimmte Aktivitäten mit professionellem Charakter erkennbar werden. So kann ein in Dänemark tätiger deutscher Handwerker im Hinblick auf seine Registrierung in Dänemark oder auf die Erfüllung von Meldepflichten für seine Arbeitnehmer kontrolliert werden.

In diesem Zusammenhang verweisen die Fachleute ebenfalls auf die neu eingeführte Verpflichtung hin, dass sich in Dänemark arbeitende Personen an ihrem Arbeitsort auf Anforderung stets ausweisen können müssen. (Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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