Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Verbraucherrechte bei Smart Home sichern


vzbv veröffentlicht Hintergrundpapier zum Thema Smart Home
Probleme gibt es bei der Kombinierbarkeit von Produkten sowie bei Datenschutz- und Haftungsfragen



Der vzbv fordert, dass Verbraucherrechte bei Smart-Home-Produkten sichergestellt werden. Ob Kühlschrank, Beleuchtung oder Staubsauger – immer mehr Haushalts- und Elektrogeräte können per Smartphone gesteuert werden und sich untereinander vernetzen. Auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin werden solche Smart-Home-Geräte aktuell präsentiert. In einem Hintergrundpapier identifiziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Handlungsbedarf im Bereich Haftung, bei der Kombinierbarkeit der technischen Systeme sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz.

"Vernetzte Geräte und Smart-Home-Anwendungen werden für Verbraucher immer wichtiger. Als Verbraucherschützer müssen wir dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Zuhause genauso abgesichert sind wie im analogen Zuhause", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. "Es braucht einheitliche technische Standards, damit Verbraucher nicht an einen Anbieter gebunden sind, und es muss sichergestellt werden, dass die Geräte sicher sind und Verbraucher rechtlich abgesichert."

Verbraucher haben Informationsbedarf
Unter "Smart Home" werden technische Verfahren, Systeme und Dienste in der Wohnung und der Wohnumgebung verstanden, die auf vernetzten Geräten und automatisierbaren Abläufen basieren. Für Verbraucher kann das Vorteile bringen, etwa mehr Wohn- und Lebensqualität, mehr Sicherheit sowie die Einsparung von Energie.

Es besteht aber auch Informationsbedarf auf Verbraucherseite, so Klaus Müller: "Längst nicht jeder Verbraucher weiß, was Smart Home genau ist." Verbraucher sollten sich vor dem Kauf gut informieren. Denn die Produkte sind oft nicht miteinander kompatibel. Außerdem ist für Verbraucher meistens nicht erkennbar, was mit den Daten passiert, die die Geräte erheben. Häufig verfügen vernetzte Geräte nicht über ausreichenden Schutz mit Blick auf IT-Sicherheit. Hier ist mehr Transparenz erforderlich, aber es müssen vor allem auch Mindestanforderungen für vernetzte Geräte zur Sicherstellung eines hohen IT-Sicherheitsschutzes definiert werden.

Beim gesetzlichen Rahmen besteht Anpassungsbedarf
Neben Kompatibilität und Datenschutz gibt es weitere Probleme. Beispielsweise die Frage, wer haftet, wenn durch ein Gerät ein Schaden verursacht wurde. Mit zunehmender Automatisierung ist nicht mehr eindeutig nachvollziehbar, wer ein Gerät bedient hat. Intelligente vernetzte Produkte können Anweisungen nicht nur vom Besitzer, sondern auch von Dritten empfangen. Sie können mit anderen Produkten interagieren und ihre Funktionen so eigenständig weiterentwickeln. Ab einem bestimmten Grad der Autonomisierung kann nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden, ob die relevanten Informationen vom Nutzer des Systems oder von Dritten stammen oder vom Produkt selbst kreiert wurden. Dementsprechend unklar ist, wer bei welchen Problemen haften muss.

Für Verbraucher wird es immer schwerer feststellbar, an wen sie sich mit Regressforderungen wenden können oder wer bei Sicherheitslücken haftet. Oft hängt es zudem von Dritten, die nicht Vertragspartner sind, ab, ob ein Gerät in vollem Umfang funktioniert. Welche Ansprüche Verbraucher bei daraus resultierenden Problemen haben, ist aktuell sehr fraglich.

"Der vzbv fordert eine umfassende Überprüfung des gesetzlichen Rahmens für Smart-Home-Produkte und -Anwendungen. Haftungsfragen müssen geklärt, die Datenschutzgesetze eingehalten werden und die IT-Sicherheit der Produkte gewährleistet sein", so Müller. Darüber hinaus müsse jeder Verbraucher selbst entscheiden können, ob er vernetzte Produkte nutzen möchte oder nicht. "Die Möglichkeit analog zu wohnen, muss unbedingt gewahrt bleiben." (vzbv: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 18.10.17

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Von Steuerreform bis Deutschlandfonds

    Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft mbH, durchforstet die Wahlprogramme der möglichen Koalitionspartner und betrachtet ihre Steuervorhaben aus wirtschaftlicher und politischer Sicht.

  • EU-Parlament gibt grünes Licht für ViDA

    Am 12. Februar 2025 hat das Europäische Parlament das Reformpaket "VAT in the Digital Age" (ViDA) verabschiedet. Die damit verbundene weitreichende Aktualisierung der Mehrwertsteuervorschriften stellt nicht nur einen Meilenstein in der Digitalisierung und Harmonisierung der Umsatzsteuer in Europa dar - auch die Weichen für das geplante digitale Meldesystem zur Umsatzsteuer in Deutschland gelten damit als endgültig gestellt.

  • Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt

    Die EVPs der Finanzsoftwareanbieter Finastra teilen ihre Prognosen für das kommende Jahr zu Themen wie Instant Payments, Kreditvergabe, die Bedeutung von Ökosystemen und Erfolgsfaktoren auf dem Kapitalmarkt.

  • Datenverarbeitung im Ausland

    Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat.

  • Cyber-Sicherheit: Rückgrat des Bankwesens

    Am 4. Dezember 2024 beging die Welt den Internationalen Tag der Banken. In diesem Rahmen sollte man über die Rolle der Digitalisierung und IT-Sicherheit als Garant für Vertrauen im modernen Bankwesen nachdenken. Transaktionen werden immer häufiger digital getätigt, daher muss die Sicherheit dieses digitalen Zahlungsverkehrs garantiert sein, um Malware, Datenlecks, Phishing und Betrug zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen