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Verletzung von Markenrechten vermeiden


Mittelstand muss Markenrechtsverletzungen bei neuen Domains vorbeugen
Eingetragene Markenzeichen sollten im Trademark Clearing House registriert werden


(19.03.14) - Sunrise – Sonnenaufgang, so heißt im Fachjargon die Phase, in der Markeninhaber vor der Allgemeinheit Domain-Anmeldungen vornehmen können, und zwar jetzt! Im Internet beginnt ein neues Zeitalter: Seit Ende 2013 kommen jede Woche durchschnittlich zwei neue generische Top Level Domains (gTLDs) wie .web, .nike, .sport oder .berlin auf den Markt. Die größte Einführung neuer Endungen aller Zeiten der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) ist bereits in vollem Gange. Am Ende dieses Marathons wird das Domain-Name-System (DNS) um mehr als weltweit 1.400 neue Endungen reicher sein.

"Die neue Vielfalt stellt insbesondere Markeninhabern und Unternehmen eine große Auswahl von neuen Web-Adressen zur Verfügung. Gleichzeitig müssen sie sich aber auch neuen Herausforderungen beim Schutz ihrer Marken stellen", erklärt Thomas Rickert, Director Names & Numbers im eco Verband. "Neue gTLDs bedeuten auch eine mögliche Bedrohung geistigen Eigentums." Schließlich bieten sich für unberechtigte Dritte zahlreiche Gelegenheiten, Domains mit renommierten Markennamen zu besetzten, das so genannte Cybersquatting.

Um der Besetzung neuer Domain-Endungen durch Dritte Einhalt zu gebieten, hat die ICANN im März 2013 das Trademark Clearinghouse (TMCH) ins Leben gerufen, damit Markeninhaber ihre Rechte während der DNS-Erweiterung schützen und durchsetzen können. "Trotz dieser wichtigen Funktion ist die Nachfrage bislang verhalten. Im Januar 2014 waren in Deutschland lediglich 23.000 Einträge verzeichnet", warnt der Domainrechtsexperte Rickert vor dem nachlässigen Umgang mit dem Schutz eingetragener Markenrechte.

Die Einführung jeder neuer gTLD beginnt mit einer vorgeschriebenen "Sunrise-Phase" von mindestens 30 Tagen. Wer seine Marke im TMCH eingetragen hat, kann während der Sunrise-Phase "seine" Domain registrieren. Erst im Anschluss daran werden die Domains der Öffentlichkeit angeboten. In Deutschland sind mit .ruhr am 21. Januar und .berlin am 14. Februar zwei regionale Domain-Endungen mit ihren Sunrise-Phasen gestartet.

Kleinere Unternehmen sind schlechter vorbereitet
Eine Auswertung des Beratungsunternehmens Dotzon GmbH der im Trademark Clearinghouse eingetragenen Marken zeigt, dass viele deutsche Unternehmen diese wichtige Entwicklung im Internet noch nicht wahrgenommen haben. So zeigen die Daten des von Deloitte und IBM betriebenen Trademark Clearinghouse, dass zwar immerhin 70 Prozent der DAX-Unternehmen, aber bisher nur etwa 26 Prozent der MDAX-Unternehmen und nur 10 Prozent der TecDAX-Unternehmen dieses Instrument für den Markenschutz im Internet nutzen.

Daher ruft Thomas Rickert auf, schnell zu handeln: "eco empfiehlt zu prüfen, ob eine Anmeldung der eigenen Marke im Trademark Clearing House sinnvoll ist. Markeninhaber sollten ein Interesse daran haben, dass ihre Zeichen durch Fremdregistrierungen nicht verletzt werden. Viele Unternehmen verfügen zudem über Marken, die in anderen Ländern oder anderen Waren- und Dienstleistungsklassen identisch zugunsten Dritter angemeldet sind. Wer hier keine Chancen verspielen will, muss aktiv werden, damit der ‚größte Sunrise aller Zeiten‘ für Markeninhaber nicht zum größten Reinfall aller Zeiten wird." (eco: ra)

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