Unternehmen brauchen jetzt Rechtssicherheit
Rechtliches Vakuum: Datenschutz-Verfahren gegen Hamburger Unternehmen
Safe Harbor wurde im Oktober 2015 gekündigt: Bis 31. Januar galt eine Übergangsfrist
(07.04.16) - Wie mehrere Quellen berichten hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gegen drei Hamburger Unternehmen ein Bußgeldverfahren eröffnet, weil diese offenbar weiterhin das im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippte Safe Harbor-Abkommen als Rechtsgrundlage für die Übertragung personenbezogener Daten in die USA nutzen. Laut Caspars Sprecher soll es sich hierbei um deutsche Töchter von US-Unternehmen handeln. Die Informationsmanagement-Dienstleisterin Iron Mountain – ebenfalls eine US-Tochter mit Sitz in Hamburg – weist daraufhin, dass sich Unternehmen seit 1. Februar 2016 in einer rechtlichen Grauzone befinden. Die Iron Mountain Deutschland GmbH ist nicht von Caspars aktuellem Verfahren betroffen.
"Seit Ende der Übergangsfrist herrscht ein rechtliches Vakuum. Die EU-Kommission arbeitet zwar mit Hochdruck an einem neuen rechtlichen Rahmen, aber die europäischen Unternehmen brauchen jetzt Rechtssicherheit", sagt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH.
Im Oktober 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof das 15 Jahre alte Safe Harbor-Abkommen für ungültig. Daraufhin hatten die Datenschutzbehörden der EU-Staaten den europäischen Firmen eine Übergangsfrist gesetzt, was Unternehmen ermöglichte, bedenkenlos auf Rechtsinstrumente wie die EU-Standardvertragsklauseln zur Datenübermittlung in die USA zurückzugreifen. Diese Frist ist am 31. Januar 2016 abgelaufen. Seitdem herrscht Unklarheit. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) etwa fordert eine Verlängerung der Übergangsfrist.
"Wir nehmen das Thema Datenschutz seit Jahren sehr ernst. Die von uns archivierten Akten werden innerhalb der bundesdeutschen Grenze aufbewahrt. Ebenso werden die DMS-Daten – also alles, was von uns gescannt wird – innerhalb des Europäischen Binnenmarkts gespeichert. Auf die Aufkündigung von Safe Harbor haben wir sofort reagiert, in dem wir unverzüglich auf die EU-Standardklauseln umgestellt haben, um so weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten, auch wenn in der Regel keine personenbezogenen Daten außerhalb der EU verarbeitet werden.", erklärt Börgmann. (Iron Mountain: ra)
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