Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Stromverbrauch und Gasverbrauch reduzieren


Strom- und Gasrechnungen: Energie-Experten der Verbraucherzentrale helfen bei der richtigen Einschätzung des Energieverbrauchs
Unterstützung bei der Suche nach Energiefressern und bei Fragen rund ums Energiesparen


(02.02.11) - Spätestens wenn die Jahresabrechnungen der Stadtwerke für Strom und Gas ins Haus flattern, wird klar: Energie ist teuer. Angesichts der Rechnungshöhe fragen sich viele Verbraucher, ob der eigene Energieverbrauch eigentlich "hoch", "normal" oder "niedrig" ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale spürt Energielecks in den eigenen vier Wänden im Gespräch auf.

Stromverbrauch: Als energetisch vorbildlich kann ein Haushalt gelten, der (ohne Warmwasser) jährlich höchstens 500 Kilowattstunden (kWh) als Grundmenge für den Haushalt zuzüglich je 500 kWh pro Person verbraucht. Das bedeutet für einen 3-Personen-Haushalt maximal 2.000 kWh. Das mag ehrgeizig erscheinen, ist aber mithilfe effizienter Geräte, sparsamer Leuchtmittel und einem überlegten Nutzerverhalten machbar. Wer deutlich mehr verbraucht, hat viele Sparpotenziale noch nicht ausgeschöpft.

Gasverbrauch: Um einen Vergleichswert zu ermitteln, wird der Jahres-Gasverbrauch, der auf der Rechnung in Kilowattstunden (kWh) angegeben ist, durch die Quadratmeterzahl der Wohnfläche geteilt. Bei heutigen Gaspreisen sind Werte von 100 bis 150 kWh/m² gerade noch hinnehmbar für Geldbeutel und Umwelt. Ziel sollte es sein, den Verbrauch auf deutlich unter 100 kWh/m² zu senken. Gerade in älteren Gebäuden werden aber sogar Werte über 180 kWh/m² erreicht. Dies belastet den Geldbeutel enorm und sollte Anlass sein, sich zu Einsparmöglichkeiten beraten zu lassen.

Unterstützung bei der Suche nach Energiefressern und bei Fragen rund ums Energiesparen im Alltag bietet die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale. Der Kostenbeitrag für die persönliche Beratung ist 5,00 Euro. (Verbraucherzentrale Niedersachsen: ra)

Verbraucherzentrale NDS: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Stresstest der Europäischen Zentralbank

    Am 2. Januar 2024 hat der Stresstest der Europäischen Zentralbank für große Institute im Euroraum begonnen. Insgesamt sind mehr als 100 Banken betroffen, ein tiefer gehender Test steht im Nachgang für über 20 dieser Banken an. Mit der "Trockenübung" eines Cyberangriffs möchte die EZB Melde- und Wiederherstellungsprozesse der Banken prüfen. Welche größeren Schwachstellen wird die EZB dabei identifizieren?

  • Compliance, Regulierung und betriebliche Risiken

    Betriebsleiter jonglieren täglich mit unterschiedlichen Risiken. Es ist ihre Aufgabe, bestehende Risiken zu bewerten und abzuschwächen sowie Strategien zur Vermeidung künftiger Risiken zu entwickeln. Dabei steht viel auf dem Spiel: Risikofolgen reichen von Produktivitätsverlusten - während die Mitarbeiter mit der Behebung von Fehlern beschäftigt sind - bis hin zu Geldverschwendung, wenn Fristen und Fortschritte nicht eingehalten werden.

  • An der Quelle der Informationen beginnen

    Im Kontext steigender Cyberbedrohungen gewinnt die strikte Einhaltung bzw. Umsetzung entsprechender Compliance-Vorschriften stetig an Bedeutung. Als Bereitsteller kritischer Infrastruktur gilt insbesondere für Finanzunternehmen, IT-Ausfälle und sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, um für die Aufrechterhaltung des Betriebs zu sorgen.

  • DORA-Compliance komplex

    Bereits im Januar 2023 ist der Digital Operational Resilience Act (DORA), eine Verordnung der europäischen Union, in Kraft getreten. Umzusetzen ist das EU-Gesetz bis zum 17.01.2025. Obwohl es sich vorrangig an den Finanzsektor richtet, können auch andere Unternehmen, wie beispielsweise IT-Dienstleister davon betroffen sein.

  • Umsetzung der ESG-Verordnung

    Im Sommer 2021 wurde von der EU das "Europäische Klimagesetz" verabschiedet. Es soll helfen, den Klimaschutz spürbar voranzutreiben. Eine der beschlossenen Maßnahmen ist das sogenannte ESG-Reporting, das viele Unternehmen erst einmal vor Herausforderungen stellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen