Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Neue Regeln zu Lebensmittelaromen


Die Bezeichnung "naturidentisches Aroma" ist künftig nicht mehr erlaubt
Ein Hinweis auf die Natürlichkeit des Aromas ist aber nach wie vor erlaubt


(01.02.11) - Seit dem 20. Januar 2011 gelten in der Europäischen Gemeinschaft neue Vorschriften, wie Aromen in Lebensmitteln zu kennzeichnen sind. Die Bezeichnung "naturidentisches Aroma", die immer wieder für Verwirrung sorgte, ist künftig nicht mehr erlaubt.

Es handelt sich dabei um Aromen, die künstlich im Labor erzeugt werden, aber auch in pflanzlichen oder tierischen Ausgangsstoffen vorkommen. Künftig werden die bisherigen Aromakategorien "naturidentische Aromastoffe" und "künstliche Aromastoffe" zur Kategorie "Aroma" zusammengefasst. "In diesem Punkt werden die neuen Regeln für mehr Klarheit beim Einkauf sorgen", sagt Susanne Moritz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Ein Hinweis auf die Natürlichkeit des Aromas ist nach wie vor erlaubt. "Hier sollten Verbraucher genau auf die Schreibweise achten", rät Moritz. Heißt es zum Beispiel "natürliches Aroma Typ Vanille", kann es auch sein, dass Ausgangprodukte wie Zellstoff bei der Herstellung verwendet wurden.

Lautet die Angabe "natürliches Vanillearoma", dann ist gewährleistet, dass mindestens 95 Prozent des Aromas aus der genannten Quelle gewonnen werden. Fragen zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen und Aromen beantworten die Experten der Verbraucherzentrale Bayern. (Verbraucherzentrale Bayern: ra)

Verbraucherzentrale Bayern: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

  • Compliance-Verstöße: Identitäten im Blindflug

    Rund 40 Prozent der Unternehmen verzichten laut einem aktuellen Bericht noch immer auf moderne Identity-Governance- und Administration-Lösungen (IGA). Das ist nicht nur ein organisatorisches Defizit - es ist ein ernstzunehmender Risikofaktor. Denn der Umgang mit digitalen Identitäten ist in vielen Organisationen noch immer ein Flickwerk aus manuellen Abläufen, intransparenten Prozessen und veralteter Technik. Während Cloud-Umgebungen rasant wachsen und Compliance-Anforderungen zunehmen, bleiben zentrale Fragen der Zugriffskontrolle oft ungelöst.

  • So schützen Sie sich vor Anlagebetrug

    Wer im Internet nach lukrativen Geldanlagemöglichkeiten sucht, sollte vorsichtig sein. Oft werden hohe Renditen auch für kleine Anlagebeträge versprochen. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, kann Sie schnell um Ihr Geld bringen!

  • Risiko für Wirtschaftlichkeit & Compliance

    Die Begeisterung für KI-Modelle hält ungebrochen an - doch sie hat eine Schattenseite: Systeme wie GPT o3 und o4-mini werden zwar immer leistungsfähiger, halluzinieren aber immer häufiger. Bei Wissensfragen im sogenannten SimpleQA-Benchmark erreichen sie Fehlerquoten von bis zu 79 Prozent - ein alarmierender Wert, der selbst die Entwickler bei OpenAI ratlos zurücklässt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen