Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Gutscheinwerbung im Internet


Verbraucherzentrale NRW: Bei einer Stichprobe fand sie kein Gutscheinangebot ohne ärgerliche Einschränkung
Gutschein-Bons hielten einem Vergleich mit einem Geschenk-Gutschein in der Regel nicht stand


(23.11.11) - Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor der exzessiven Gutscheinwerbung, die derzeit im Internet zu beobachten ist. Rund ein Dutzend Firmen würden per Internet täglich tausende Gutscheine für Frisör- und Restaurantbesuche, Reisen und Technikartikel verkaufen. Gelockt werde mit Gruppenrabatten bis zu 98 Prozent. Doch wer den Verheißungen erliege, erlebe oft böse Überraschungen, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Bei einer Stichprobe fand sie kein Gutscheinangebot ohne ärgerliche Einschränkung.

Wer auf oftmals lokale Angebote abfahre, brauche in der Regel zwischen zwei und zehn Gleichgesinnte. Denn nur als Schnäppchen-Gemeinschaft sei der Rabatt-Gutschein zu ergattern: bei rund einem Dutzend Firmen im Web. Mittlerweile laufe der Nachlass-Handel als tägliches Massengeschäft.

Käufer müssten eine Stadt auswählen und sich mit Name, Adresse und Bankdaten im Internet registrieren. Der Gutschein-Code komme per Mail. Rabattiert würden einzelne Dienstleistungen und Artikel, bisweilen auch ganze Sortimente. Und das stets unter Zeitdruck: 24 Stunden blieben oft nur, um sich einen Gruppen-Deal zu sichern.

Doch wer zuschlage, ohne die Angebote genau zu studieren, den würden oft ärgerliche Überraschungen und Einschränkungen erwarten. Das zeige eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW, die 30 Gutscheine von verschiedenen Anbietern unter die Lupe nahm. Dabei habe sich gezeigt: Die Bons hielten einem Vergleich mit einem Geschenk-Gutschein in der Regel nicht stand. So habe das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07) festgestellt, dass Gutscheine für Käufe bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein dürfen. Das sei eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.

Anders hätte es bei den meisten der 30 Deal-Gutscheine in der Stichprobe ausgesehen: Gleich 24 wären laut AGB innerhalb eines halben Jahres oder kürzer einzulösen, für jeden Dritten blieben sogar nur drei Monate bis hin zu wenigen Tagen.

Schlechter stünden Deal-Kunden auch da, wenn sie die gesetzten Fristen verpassen. Dann hieße es oft: Das Geld ist perdu, oder es werden nur Teilbeträge in andere Gutscheine getauscht. Beim Präsent-Gutschein dagegen gebe es einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes - abzüglich des entgangenen Gewinns des Händlers.

Hinzu kämen in der Verbraucherzentralen-Stichprobe diverse weitere Einschränkungen und Vorgaben, an die sich Gruppen-Schnapper halten müssten. Terminvereinbarung und Reservierung wären oft obligatorisch: etwa für ein Frühstück im Cafe.

Meist wäre zudem nur ein Gutschein pro Besuch oder Bestellung einsetzbar gewesen. Bestimmte Zeiten, Wochenenden, Feiertage oder Ferien wären ausgenommen, einzelne Filialen vorgeschrieben. Bei Online-Käufen wiederum kämen bei jeder zweiten Bestellung noch Versandkosten hinzu, oder es wäre ein Mindestbestellwert zu beachten gewesen.

Besonders ärgerlich: Jeder zweite der 30 begutachteten Deal-Gutscheine hätte gleich drei oder gar vier solcher Fußangeln aufgewiesen, die eine Einlösung erschwerten.

Selbst bei den Rabatten würden Fallstricke zuhauf lauern. Oft würde die versprochene Ersparnis weit geringer ausfallen. Das hätte eine Recherche der Düsseldorfer Verbraucherschützer offenbart.

Nicht blind zuschlagen sollten Interessenten auch bei reinen Produkt-Deals. Denn vieles gebe es auf dem Markt zum selben Preis oder gar billiger, ganz ohne Gutschein-Brimborium.

Lesen Sie auch die Meldung der Verbraucherzentrale NRW:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ132117941531411/link955751A
(Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Generationenkonflikt der IT-Security

    Unternehmen sind auf die Dynamik und frischen Ideen der jungen Generation angewiesen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und sich weiterzuentwickeln. Es darf jedoch nicht auf Kosten der IT-Sicherheit gehen. Um diesen Spagat zu meistern, braucht es einen Security-Ansatz, der Platz für Fortschritt schafft, anstatt ihn zu behindern.

  • Ist NIS-2 zu anspruchsvoll?

    Die politische Einigung über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit noch vor der Bundestagswahl ist gescheitert. SPD, Grüne und FDP konnten sich nicht auf zentrale Punkte einigen. Damit bleibt über zwei Jahre nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie die dringend notwendige gesetzliche Verschärfung aus. Die Umsetzungsfrist wird weiter überschritten

  • Seit 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht

    Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen kann plötzlich Rechnungen nicht mehr rechtssicher verschicken. Verzögerte Zahlungen, rechtliche Konsequenzen und möglicherweise ein belastetes Geschäftsverhältnis könnten die Folge sein - und das alles, weil Sie die E-Rechnungspflicht ohne die richtige Software kaum einhalten können.

  • Compliance: Mehr als Datensicherheit

    Neue Regularien und Standards im Bereich Cybersicherheit sorgen dafür, dass das Thema Compliance immer stärker in den Fokus von Unternehmen rückt. Verstöße können zu hohen Bußgeldern und einem massiven Vertrauensverlust führen. Angesichts strengerer Datenschutzregulierungen wie der DSGVO und NIS-2 sowie zunehmender technischer Anforderungen müssen Unternehmen eine klare Strategie verfolgen, um sowohl gesetzliche als auch sicherheitstechnische Vorgaben einzuhalten.

  • DORA: Neue Standards für den Finanzsektor

    Nun müssen Finanzinstitute die Compliance mit der EU-DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) nachweisen. Diese Regulierung zielt darauf ab, die digitale Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegen Cyber-Risiken und operative Störungen zu stärken. Dazu gehören Vorschriften und Richtlinien zu Cyber-Risikomanagement, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen