Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Übergangszuschlag bei ALG II gekappt


Rundfunkgebührenbefreiung jetzt möglich: Mit dem Änderungsbescheid der Hartz IV-Verwaltung kann eine Befreiung bei der GEZ beantragt werden
Für alle, die vor dem ALG II-Bezug Arbeitslosengeld erhalten haben, gab es bislang einen monatlichen Zuschlag, wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden


(27.01.11) - Wer von Arbeitslosengeld I auf Hartz IV stürzt, erhält seit Anfang 2011 keinen "Übergangszuschlag" (nach § 24 Sozialgesetzbuch II) mehr. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass sich Betroffene nun von der Rundfunkgebühr befreien lassen können. Dabei ist Eile geboten: Noch im Januar muss der Antrag an die GEZ geschickt werden, damit die Befreiung ab Februar läuft.

Für alle, die vor dem ALG II-Bezug Arbeitslosengeld erhalten haben, gab es bislang einen monatlichen Zuschlag, wenn sie innerhalb von zwei Jahren keinen neuen Arbeitsplatz fanden. Orientiert am letzten Arbeitslosengeld betrug diese Übergangsleistung maximal 160 Euro im Monat.

Mit den Änderungen im Haushaltsbegleitgesetz wurde dieser Zuschlag nun ersatzlos gekappt – und zwar nicht nur für die Zukunft, sondern auch für all diejenigen, die ihn bereits beziehen.

Allerdings: Während beim befristeten Zuschlag nach § 24 Sozialgesetzbuch II keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht möglich war, öffnet sich durch den Wegfall der Leistung nun diese Tür: Mit dem Änderungsbescheid der Hartz IV-Verwaltung kann eine Befreiung bei der GEZ beantragt werden. Die entsprechenden Anträge liegen in den Bürgercentern aus.

Auch Arbeitssuchenden, die bislang noch keinen Änderungsbescheid erhalten haben, rät die Verbraucherzentrale NRW, vorsorglich einen Befreiungsantrag zu stellen und den Bescheid dann später nachzureichen. Denn nur dann ist sichergestellt, dass die Befreiung rückwirkend berücksichtigt werden kann. Außerdem empfehlen die Verbraucherschützer, den Antrag an die GEZ sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

Fragen zum Thema Rundfunkgebühren beantworten Mitarbeiter der Verbraucherzentrale an der Hotline 0211/38 09 260 (montags bis donnerstags 8 bis 15 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr). Oder per E-Mail unter rundfunkgebuehren(at)vz-nrw.de.
(Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Investitionen in nachhaltige Rechenzentren

    Digitale Technologien spielen eine wesentliche Rolle, um schädliche Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. So ergab eine aktuelle Bitkom-Studie zum Einsatz von digitaler Lösungen in Sektoren wie Energie, Industrie und Verkehr, dass die CO2-Emissionen im Klimaziel-Stichjahr 2030 jährlich um 73 Millionen Tonnen reduziert werden könnten.

  • NIS-2-Umsetzung in Deutschland

    Mit dem neuen für NIS-2-Gesetz kommen auf viele Unternehmen strengere Cybersicherheitsanforderungen zu - doch es gibt noch offene Fragen und neue Entwicklungen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Jetzt ist die Zeit zum Handeln. Seit der Verabschiedung der NIS-2-Richtlinie durch die EU im Jahr 2022 war die Umsetzung in den Mitgliedstaaten ein komplexer Prozess.

  • Dem Fiskus drei Schritte voraus

    Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise sind nur zwei Gründe, warum in zahlreichen Unternehmen der Sparzwang wächst. "Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer ohnehin angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen", weiß Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld.

  • Gesetze über Gesetze

    Der Countdown läuft: Die NIS2-Richtlinie steht praktisch schon vor der Tür und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) arbeiten auf Hochtouren daran, bis Oktober alle notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen