Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz


Agad: Nicht nachvollziehbar, warum die schwarz-gelbe Regierungskoalition in ihrem Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz jedwede heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers ausschließe
Arbeitsverhältnis werde charakterisiert durch die arbeitgeberseitige Fürsorge- und die arbeitnehmerseitige Treuepflicht


(02.05.11) - Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz und anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen wie dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Grundgesetz entwickelt. Der Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. ist der Auffassung, dass damit auch der Beschäftigtendatenschutz ausreichend geregelt ist. Der Hauptgeschäftsführer des Agad, Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, kritisiert das Ansinnen der Parteien, den Beschäftigtendatenschutz durch ein neues Gesetz regeln zu wollen, dass auch für juristische Laien lesbar sein soll und alle Fälle ein für allemal regelt, als Quadratur des Kreises.

"Entweder sind die Vorschläge zu rigoros, dann wird es unpraktikabel, wie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert, oder bringen wenig Klarheit. Die Politik sollte akzeptieren, dass ein Beschäftigtendatenschutzgesetz nur 'äußere Leitplanken' schaffen kann und sollte. Dazwischen muss sich, wie auch im sonstigen Arbeitsrecht, eine Rechtsprechung entwickeln, die die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Datennutzung verfassungsgemäß abwägen muss. Diese Abwägung gehört vor die Gerichte und nicht in die Fraktionen", ärgert sich Rechtsanwalt Dr. Klug.

Der Hauptgeschäftsführer des Agad weist darauf hin, dass im Arbeitsverhältnis die "Interessenabwägung" ein zentrales Element ist. Das Arbeitsverhältnis werde charakterisiert durch die arbeitgeberseitige Fürsorge- und die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. "Deshalb müssen auch andere Grundsätze gelten als beim Kreditkartenvertrag. Dem Arbeitgeber müssen interessengerechte Kontrollrechte verbleiben. Insoweit hilft der Oppositionsslogan 'Arbeitnehmerschutz statt Interessenabwägung' nicht weiter", so Rechtsanwalt Dr. Klug.

Überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist für den Hauptgeschäftsführer des Agad, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition in ihrem Entwurf jedwede heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers ausschließen will, der Gegenentwurf von Bündnis 90/Die Grünen diese aber unter engen Voraussetzungen zulasse. "Die Grünen orientieren sich insoweit an der sinnvollen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nur bei schweren Verfehlungen, Erfolglosigkeit anderweitiger Ermittlungsversuche und überwiegenden Interessen des Arbeitgebers, also bei einer Notwehr ähnlichen Lage, auch die heimliche Videoüberwachung möglich sein müsse. Schon erstaunlich, dass den Grünen das BAG-Urteil vom 27.3.2003 - 2 AZR 51/ 02 bekannt zu sein scheint, der schwarz-gelben Koalition aber nicht", wundert sich Rechtsanwalt Dr. Klug. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen