Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz


Agad: Nicht nachvollziehbar, warum die schwarz-gelbe Regierungskoalition in ihrem Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz jedwede heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers ausschließe
Arbeitsverhältnis werde charakterisiert durch die arbeitgeberseitige Fürsorge- und die arbeitnehmerseitige Treuepflicht


(02.05.11) - Der Datenschutz ist im Bundesdatenschutzgesetz und anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen wie dem Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Grundgesetz entwickelt. Der Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. ist der Auffassung, dass damit auch der Beschäftigtendatenschutz ausreichend geregelt ist. Der Hauptgeschäftsführer des Agad, Rechtsanwalt Dr. Oliver Klug, kritisiert das Ansinnen der Parteien, den Beschäftigtendatenschutz durch ein neues Gesetz regeln zu wollen, dass auch für juristische Laien lesbar sein soll und alle Fälle ein für allemal regelt, als Quadratur des Kreises.

"Entweder sind die Vorschläge zu rigoros, dann wird es unpraktikabel, wie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert, oder bringen wenig Klarheit. Die Politik sollte akzeptieren, dass ein Beschäftigtendatenschutzgesetz nur 'äußere Leitplanken' schaffen kann und sollte. Dazwischen muss sich, wie auch im sonstigen Arbeitsrecht, eine Rechtsprechung entwickeln, die die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Datennutzung verfassungsgemäß abwägen muss. Diese Abwägung gehört vor die Gerichte und nicht in die Fraktionen", ärgert sich Rechtsanwalt Dr. Klug.

Der Hauptgeschäftsführer des Agad weist darauf hin, dass im Arbeitsverhältnis die "Interessenabwägung" ein zentrales Element ist. Das Arbeitsverhältnis werde charakterisiert durch die arbeitgeberseitige Fürsorge- und die arbeitnehmerseitige Treuepflicht. "Deshalb müssen auch andere Grundsätze gelten als beim Kreditkartenvertrag. Dem Arbeitgeber müssen interessengerechte Kontrollrechte verbleiben. Insoweit hilft der Oppositionsslogan 'Arbeitnehmerschutz statt Interessenabwägung' nicht weiter", so Rechtsanwalt Dr. Klug.

Überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist für den Hauptgeschäftsführer des Agad, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition in ihrem Entwurf jedwede heimliche Videoüberwachung des Arbeitnehmers ausschließen will, der Gegenentwurf von Bündnis 90/Die Grünen diese aber unter engen Voraussetzungen zulasse. "Die Grünen orientieren sich insoweit an der sinnvollen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach nur bei schweren Verfehlungen, Erfolglosigkeit anderweitiger Ermittlungsversuche und überwiegenden Interessen des Arbeitgebers, also bei einer Notwehr ähnlichen Lage, auch die heimliche Videoüberwachung möglich sein müsse. Schon erstaunlich, dass den Grünen das BAG-Urteil vom 27.3.2003 - 2 AZR 51/ 02 bekannt zu sein scheint, der schwarz-gelben Koalition aber nicht", wundert sich Rechtsanwalt Dr. Klug. (Agad: ra)

Agad: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen