Schutz von CIRS-Daten gesetzlich gewährleisten


Aktionsbündnis Patientensicherheit: Patientenrechtegesetz stellt nicht sicher, dass die Daten aus den Fehlermeldesystemen vor polizeilichem und staatsanwaltlichem Zugriff geschützt sind
"Referentenentwurf bleibt aber weit hinter den Erwartungen zurück. Ändert sich daran nichts, wird das Gesetz ein zahnloser Tiger"


(02.08.12) - Eine wirkungsvolle und nachhaltige Umsetzung des Patientenrechtegesetzes fordert das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Das APS unterstützt nachdrücklich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum Regierungsentwurf. Die Chance zur Weiterentwicklung der Patientenrechte muss genutzt werden, um die Situation von Patientinnen und Patienten tatsächlich verbessern, so APS-Experten.

"Das geplante Gesetzt ist ein wichtiger erster Schritt für unsere Patienten. Der Referentenentwurf bleibt aber weit hinter den Erwartungen zurück. Ändert sich daran nichts, wird das Gesetz ein zahnloser Tiger", sagt Professor Dr. med. Hartmut Siebert vom Vorstand des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).

Fehler zu vermeiden ist ein erstrebenswertes Ziel für den Ausbau der Patientensicherheit. Benötigt wird ein Ansatz der darüber hinausgeht. Richtig verstandener Patientenschutz ist im Wesentlichen nicht reaktiv-vermeidend sondern pro-aktiv-fördernd: das heißt es geht um das frühzeitige Erkennen von Faktoren, die eine sichere Versorgung gefährden. Patientensicherheit gedeiht in einem Klima des Vertrauens zwischen Patientinnen und Patienten auf der einen und den Behandelnden auf der anderen Seite – ebenso bedeutsam ist ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den Behandelnden. Der Fokus im Gesetz auf eine "Fehlervermeidungskultur" spiegelt diese wünschenswerte und notwendige Entwicklung nicht wieder. Nicht Fehler sind zu kultivieren. Stattdessen sollte das Gesetz die Entwicklung einer Sicherheitskultur in der Gesundheitsversorgung begünstigen und nicht behindern. Diese wünschenswerte Entwicklung ist durch den Begriff der "Sicherheitskultur" präziser gekennzeichnet.

Daten der Fehlermeldesysteme müssen geschützt werden
Es ist außerordentlich wichtig, den Schutz von Critical Incident Reporting-System (CIRS)-Daten und der internen Sicherheitskommunikation gesetzlich zu gewährleisten. Dadurch werden die Funktionsfähigkeit von Berichtssystemen, internem Risikomanagement und damit die allgemeine Patientensicherheit unterstützt. "Das Patientenrechtegesetz stellt nicht sicher, dass die Daten aus den Fehlermeldesystemen vor polizeilichem und staatsanwaltlichem Zugriff geschützt sind", kritisiert Siebert den Referentenentwurf. Der Verband schlägt vor, hierfür Bestimmungen im SGB V vorzusehen. Bis heute liegt keine Regelung zum Schutz dieser Daten vor. Das ist ein erhebliches Defizit des Referenten-Entwurfes. Das APS hat in seinen Stellungnahmen im August 2010 und Mai 2011 auf die Bedeutung dieser Absicherung hingewiesen. Das 2. Nationale CIRS-Forum 2012 hat dieser Forderung ohne Vorbehalt zugestimmt. Entsprechende Regelungen existieren beispielsweise in den USA und in Dänemark.

Einrichtung eines verschuldensunabhängigen Entschädigungsfonds
Rund fünf bis acht Prozent aller Patientenschäden lassen sich gerichtlich nicht abschließend klären. Das betrifft, so die Schätzung der APS-Experten, zwischen 2.000 und 4.000 Fälle pro Jahr. Studien aus Dänemark, Schweden und Österreich zeigen, dass ein solcher Fond Patienten zeitnah helfen kann, die Zahl der Beschwerden und Behandlungsfehlervorwürfe dadurch nicht ansteigen und das Vertrauen der Patienten gestärkt wurde.

Patientensicherheit erfordert Investitionen
Die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen zur Finanzierung einzelner Instrumente der Patientensicherheit, wie die von Fehlermeldesystemen (z. B. CIRS), sind begrüßenswert. Dies ist für die Sicherstellung einerseits und die Verbesserung der Patientensicherheit andererseits in Deutschland nicht hinreichend, kritisiert der Verband die aktuelle Situation. Für die Entwicklung, Erprobung, Einführung und Evaluation von Verfahren zur Erhöhung der Patientensicherheit werden finanzielle Ressourcen benötigt.

Ohne Begleitforschung, die tatsächliche von scheinbaren Verbesserungen unterscheiden hilft, für die Praxis wirkungsvolle Maßnahmen definiert und den Kosten-Nutzeneffekt einzelner Maßnahmen transparent aufweist, ist eine nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit nicht möglich. Deshalb muss eine strukturierte und institutionalisierte Grundfinanzierung z. B in Form einer Stiftung, ähnlich der in der Schweiz, jetzt eingerichtet werden, fordert der Verband. "Es muss eine Grundlage zur Beteiligung von Krankenkassen an der Förderung von Maßnahmen zur Implementierung, Förderung und Erforschung von Patientenbeteiligung und Patientensicherheit geschaffen werden. Denn Fehler zu machen ist menschlich, nicht in Patientensicherheit zu investieren ist tödlich", sagt Hedwig Francois Kettner Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. (Aktionsbündnis Patientensicherheit: ra)

Aktionsbündnis Patientensicherheit: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen