Schutz von CIRS-Daten gesetzlich gewährleisten
Aktionsbündnis Patientensicherheit: Patientenrechtegesetz stellt nicht sicher, dass die Daten aus den Fehlermeldesystemen vor polizeilichem und staatsanwaltlichem Zugriff geschützt sind
"Referentenentwurf bleibt aber weit hinter den Erwartungen zurück. Ändert sich daran nichts, wird das Gesetz ein zahnloser Tiger"
(02.08.12) - Eine wirkungsvolle und nachhaltige Umsetzung des Patientenrechtegesetzes fordert das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS). Das APS unterstützt nachdrücklich die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum Regierungsentwurf. Die Chance zur Weiterentwicklung der Patientenrechte muss genutzt werden, um die Situation von Patientinnen und Patienten tatsächlich verbessern, so APS-Experten.
"Das geplante Gesetzt ist ein wichtiger erster Schritt für unsere Patienten. Der Referentenentwurf bleibt aber weit hinter den Erwartungen zurück. Ändert sich daran nichts, wird das Gesetz ein zahnloser Tiger", sagt Professor Dr. med. Hartmut Siebert vom Vorstand des Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).
Fehler zu vermeiden ist ein erstrebenswertes Ziel für den Ausbau der Patientensicherheit. Benötigt wird ein Ansatz der darüber hinausgeht. Richtig verstandener Patientenschutz ist im Wesentlichen nicht reaktiv-vermeidend sondern pro-aktiv-fördernd: das heißt es geht um das frühzeitige Erkennen von Faktoren, die eine sichere Versorgung gefährden. Patientensicherheit gedeiht in einem Klima des Vertrauens zwischen Patientinnen und Patienten auf der einen und den Behandelnden auf der anderen Seite – ebenso bedeutsam ist ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den Behandelnden. Der Fokus im Gesetz auf eine "Fehlervermeidungskultur" spiegelt diese wünschenswerte und notwendige Entwicklung nicht wieder. Nicht Fehler sind zu kultivieren. Stattdessen sollte das Gesetz die Entwicklung einer Sicherheitskultur in der Gesundheitsversorgung begünstigen und nicht behindern. Diese wünschenswerte Entwicklung ist durch den Begriff der "Sicherheitskultur" präziser gekennzeichnet.
Daten der Fehlermeldesysteme müssen geschützt werden
Es ist außerordentlich wichtig, den Schutz von Critical Incident Reporting-System (CIRS)-Daten und der internen Sicherheitskommunikation gesetzlich zu gewährleisten. Dadurch werden die Funktionsfähigkeit von Berichtssystemen, internem Risikomanagement und damit die allgemeine Patientensicherheit unterstützt. "Das Patientenrechtegesetz stellt nicht sicher, dass die Daten aus den Fehlermeldesystemen vor polizeilichem und staatsanwaltlichem Zugriff geschützt sind", kritisiert Siebert den Referentenentwurf. Der Verband schlägt vor, hierfür Bestimmungen im SGB V vorzusehen. Bis heute liegt keine Regelung zum Schutz dieser Daten vor. Das ist ein erhebliches Defizit des Referenten-Entwurfes. Das APS hat in seinen Stellungnahmen im August 2010 und Mai 2011 auf die Bedeutung dieser Absicherung hingewiesen. Das 2. Nationale CIRS-Forum 2012 hat dieser Forderung ohne Vorbehalt zugestimmt. Entsprechende Regelungen existieren beispielsweise in den USA und in Dänemark.
Einrichtung eines verschuldensunabhängigen Entschädigungsfonds
Rund fünf bis acht Prozent aller Patientenschäden lassen sich gerichtlich nicht abschließend klären. Das betrifft, so die Schätzung der APS-Experten, zwischen 2.000 und 4.000 Fälle pro Jahr. Studien aus Dänemark, Schweden und Österreich zeigen, dass ein solcher Fond Patienten zeitnah helfen kann, die Zahl der Beschwerden und Behandlungsfehlervorwürfe dadurch nicht ansteigen und das Vertrauen der Patienten gestärkt wurde.
Patientensicherheit erfordert Investitionen
Die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen zur Finanzierung einzelner Instrumente der Patientensicherheit, wie die von Fehlermeldesystemen (z. B. CIRS), sind begrüßenswert. Dies ist für die Sicherstellung einerseits und die Verbesserung der Patientensicherheit andererseits in Deutschland nicht hinreichend, kritisiert der Verband die aktuelle Situation. Für die Entwicklung, Erprobung, Einführung und Evaluation von Verfahren zur Erhöhung der Patientensicherheit werden finanzielle Ressourcen benötigt.
Ohne Begleitforschung, die tatsächliche von scheinbaren Verbesserungen unterscheiden hilft, für die Praxis wirkungsvolle Maßnahmen definiert und den Kosten-Nutzeneffekt einzelner Maßnahmen transparent aufweist, ist eine nachhaltige Verbesserung der Patientensicherheit nicht möglich. Deshalb muss eine strukturierte und institutionalisierte Grundfinanzierung z. B in Form einer Stiftung, ähnlich der in der Schweiz, jetzt eingerichtet werden, fordert der Verband. "Es muss eine Grundlage zur Beteiligung von Krankenkassen an der Förderung von Maßnahmen zur Implementierung, Förderung und Erforschung von Patientenbeteiligung und Patientensicherheit geschaffen werden. Denn Fehler zu machen ist menschlich, nicht in Patientensicherheit zu investieren ist tödlich", sagt Hedwig Francois Kettner Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit. (Aktionsbündnis Patientensicherheit: ra)
Aktionsbündnis Patientensicherheit: Steckbrief
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