Finanzmarkt-Compliance: Deutsche Kreditwirtschaft kritisiert unnötige Belastungen aus neuer Regulierung Die Deutsche Kreditwirtschaft fordert deshalb, die europäische Finanzmarktregulierung in regelmäßigen Abständen auf widersprüchliche Regelungen und unnötige Belastungen zu untersuchen
(09.03.16) - Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission "unnötige Belastungen" aus neuen regulatorischen Vorgaben für das Bankgeschäft. Die Kosten, die aus der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen resultieren, machen insbesondere kleinen Instituten schwer zu schaffen. Erhebliche Kritik äußert die DK an den zu kurzen Umsetzungsfristen für viele regulatorische Anforderungen.
Einzelne Regulierungsmaßnahmen mögen isoliert betrachtet angemessen erscheinen. In ihrer Summe, ihrer unübersichtlichen Vielzahl und ihren Wechselwirkungen greifen die einzelnen Regulierungen jedoch zu weit. Sie drohen sowohl Institute wie auch Aufseher zu überfordern.
Bei vielen regulatorischen Anforderungen fehlt es an einer "proportionalen Umsetzung", meint die DK in Reaktion auf die Konsultation der Europäischen Kommission "Sondierung EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen". Diese ist notwendig, um kleinere Kreditinstitute nicht zu überfordern. Die DK begrüßt daher jüngste Vorschläge, dass neue Rechtstexte jeweils speziell auf Fragen der angemessenen Proportionalität zu prüfen seien.
Die Konsultation der EU-Kommission ist eine gute Grundlage, um Rechtsakte zu überprüfen und zu verbessern. Die DK fordert deshalb, die europäische Finanzmarktregulierung in regelmäßigen Abständen auf widersprüchliche Regelungen und unnötige Belastungen zu untersuchen. Als konkrete Beispiele für übermäßige regulatorische Belastungen sind derzeit ein zu bürokratischer Anlegerschutz und ein überbordendes Meldewesen hervorzuheben.
Deutliche Kritik äußert die DK auch an den Zeitplänen zur Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen. Diese sind häufig viel zu kurz bemessen und erhöhen damit die Komplexität und den Aufwand in der Umsetzung deutlich, weil die rechtlich verbindlichen Verordnungen entweder gar nicht oder erst sehr knapp vor dem ersten Meldetermin veröffentlicht werden.
Die Regulierung der Kreditinstitute und der Finanzmärkte muss auch die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft beachten. (Bankenverband: ra)
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Vor 25 Jahren gab es die Wutrede von Herrn Trapattoni mit dem Ausruf: "Was erlauben Strunz?" Jeder mag sich seine Meinung zu Microsoft 365 bilden, aber heute müsste der Ausruf lauten: "Was erlauben DSK?" In einem Artikel der FAZ vom 13. Januar 2023 beginnen die Autoren Kristin Benedikt, Thomas Kranig und Professor Dr. Rolf Schwartmann ihren Beitrag mit: "Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben Ende November 2022 eine Stellungnahme zu Microsoft 365 veröffentlicht, die es in sich hat. Microsoft-Kunden können danach einen rechtmäßigen Einsatz der Software nicht nachweisen, mit anderen Worten: Microsoft 365 ist rechtswidrig."
In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
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