EU-USA-Datenschutzeinigung missachtet EuGH-Urteil


Grünes Licht für die weitere Überwachung: Nifis-Vorsitzender RA Dr. Thomas Lapp nennt EU-US Privacy Shield eine "Mogelpackung"
"Warum verpflichten sich die USA nicht einfach dazu, europäisches Datenschutzrecht zu beachten?"

(02.03.16) - Die via Pressekonferenz von den EU-Kommissaren Vera Jourová und Andrus Ansip verkündete Einigung zwischen der EU und den USA über neue Regeln zu Datenaustausch und Datenschutz missachtet in weiten Teilen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober letzten Jahres, wonach die bisherigen Regeln zum transatlantischen Datenaustausch (Safe Habor) ungültig sind, urteilt die Nationale Initiative für Internet-Sicherheit (Nifis) e.V. "Der sogenannte EU-US Privacy Shield ist eine Mogelpackung", moniert der Nifis-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp, und begründet: "Es handelt sich dabei in keiner Weise um ein Schutzschild für die Privatsphäre, sondern gibt den US-Behörden ganz im Gegenteil ausdrücklich grünes Licht für die weitere Überwachung mit der unzureichenden Auflage der gegenseitigen Überwachung von US-Behörden untereinander."

Es bleibt weiterhin völlig im Dunkeln, in welchem Umfang die US-Geheimdienste auf Daten von europäischen Unternehmen zugegriffen haben und weiterhin zugreifen, bemängelt Nifis. Die Behauptung, der vorgesehene Ombudsmann sei unabhängig von den Geheimdiensten, schaffe keinerlei Klarheit und er habe insbesondere keine Machtbefugnisse gegenüber US-Behörden und -Geheimdiensten.

"Warum verpflichten sich die USA nicht einfach dazu, europäisches Datenschutzrecht zu beachten?", fragt Nifis-Vorsitzender Dr. Thomas Lapp. Er stellt klar: "Akzeptabel wäre nur ein Klagerecht europäischer Unternehmen und Bürger vor amerikanischen Gerichten. Genau dieser Rechtsweg soll aber offenbar nicht eröffnet werden."

Nifis Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. ist eine neutrale Selbsthilfeorganisation, die die deutsche Wirtschaft im Kampf gegen die täglich wachsenden Bedrohungen aus dem Netz technisch, organisatorisch und rechtlich unterstützen möchte. Vornehmliches Ziel der Arbeit der unter dem Dach der Nifis organisierten Gremien ist es, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sowie den sicheren Transport von Daten in digitalen Netzwerken sicherzustellen. Dazu entwickelt die Nifis seit ihrer Gründung im Jahr 2005 unterschied­liche Konzepte und setzt diese in pragmatische Lösungen um. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit zählen die aktive Kommunikation und die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen und Dienstleistungen. (Nifis: ra)

Nifis: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Karenzzeit von bis zu drei Jahren gefordert

    Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland begrüßt den GRECO-Bericht zur fünften Evaluierungsrunde und fordert die umgehende Umsetzung der Empfehlungen. Die Forderungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) bestätigen die Kritikpunkte von Transparency Deutschland.

  • Bitkom zum Data Act

    Mit dem Data Act soll unter anderem der Datenaustausch zwischen Unternehmen und von Unternehmen an die öffentliche Hand vorangebracht werden. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt."

  • Trilog zum Data Act

    Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen mit ihrem Trilog zum Data Act starten. Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern, um Innovation und Fairness im digitalen Umfeld zu fördern und das Potential der stetig geschaffenen Datensätze besser ausschöpfen zu können.

  • Film- und Fernsehmarkt umfassend fördern

    Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien hat Vorschläge für eine Reform der Filmförderung vorgelegt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Bitkom begrüßt, dass die Bundesregierung ihre Filmförderinstrumente und die Rahmenbedingungen des Filmmarktes neu ordnen und vereinfachen will - und ausdrücklich eine Anreizförderung in den Mittelpunkt stellt. Ein neues Modell der Film- und Serienförderung muss einfach, wirksam und planbar sein, um zusätzliche Produktionen nach Deutschland bringen."

  • Weiterhin große rechtliche Unsicherheit

    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu sagt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen