Neue regulatorische Anforderungen


Basel IV-Pläne für neue Kapitalanforderungen gehen zu weit
Schon Basel III hat die Banken vor große Herausforderungen gestellt

(19.02.16) - "Die deutschen Banken haben ihre Kapitalausstattung und damit ihre Widerstandsfähigkeit in den letzten Jahren massiv erhöht. Die nun vom Baseler Ausschuss vorgelegten Basel IV-Pläne, die Kapitalanforderungen noch mal weiter zu verschärfen, gehen zu weit und drohen die Banken zu überfordern", warnt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.

Die harte Kernkapitalquote (CET1) deutscher Banken ist nach einer Untersuchung von McKinsey* (Capital Management Survey 2015) seit 2009 von 9,4 Prozent auf 13,0 Prozent gestiegen. Gleichzeitig wurden die qualitativen Anforderungen an die Zusammensetzung der Eigenmittel deutlich verschärft. "Basel III hat die Banken vor große Herausforderungen gestellt, die vielen neuen regulatorischen Anforderungen in kurzer Zeit umzusetzen. Stand heute sind die Banken in Deutschland aber gut und stabil kapitalisiert", so Kemmer.

Eigentlich galt das Basel III-Reformpaket als abgeschlossen. Doch nun will der Baseler Ausschuss die zur Berechnung der vorgeschriebenen Kapitalunterlegung verwendeten Verfahren umfassend überarbeiten. Dies betrifft den Kreditrisiko-Standardansatz, Mindestgrenzen (Floors) für interne Risikomodelle, die Verfahren für Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und – ganz neu – Zinsänderungsrisiken.

"Die Auswirkungen wären immens. Die Kapitalanforderungen der Banken würden dadurch nach ersten Berechnungen noch mal um über 50 Prozent steigen. Damit wird weit über das Ziel hinausgeschossen. Das ist nicht der Abschluss von Basel III sondern die Einführung von Basel IV", befindet Kemmer. (Bankenverband: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen