Ausweitung der Fusionskontrolle


Bundesregierung plant neue Hürden für Start-up: Jahreswirtschaftsbericht kündigt Verschärfung der Fusionskontrolle an
Verkauf eines Start-ups könnte künftig schwieriger werden - Bitkom warnt vor Verunsicherung ausländischer Investoren

(18.02.16) - Nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom könnte es für Gründer und Investoren in Deutschland künftig schwieriger werden, ihr Start-up zu verkaufen. Im vorgestellten Jahreswirtschaftsbericht kündigt die Bundesregierung an, die Fusionskontrolle auszuweiten. Dazu sollen die Wettbewerbsbehörden auch abhängig vom Kaufpreis tätig werden, nicht erst ab bestimmten Umsatzgrenzen.

"Wir bedauern, dass die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht eine Ausweitung der Fusionskontrolle ankündigt, die das erklärte Ziel hat, Übernahmen von Start-ups schärfer zu kontrollieren. Ein Verkauf muss für Gründer und Investoren ein Weg sein, der nicht künstlich erschwert werden darf", sagt Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. "Zusätzliche Bürokratie verunsichert Investoren, verzögert und gefährdet Exits und schwächt den Start-up-Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb."

Nach Ansicht des Bitkom führt alleine die Ankündigung einer solchen schärferen Kontrolle zur Verunsicherung von nationalen und internationalen Investoren. Für Gründer in Deutschland wird es dadurch schwerer, an das notwendige Kapital für ihr Start-up und für eine rasche internationale Expansion zu gelangen. "Wir haben hierzulande leider noch viel zu wenige Exits von internationaler Bedeutung, diese sollten wir nicht zusätzlich erschweren", so Veltkamp. Es sei zudem fraglich, wie bei schnell skalierenden Geschäftsmodellen eine Kartellbehörde die Gefahr einer Marktbeherrschung auf möglicherweise noch gar nicht erkennbaren, neuen Märkten prüfen wolle.

"Die heute angekündigte Ausweitung der Fusionskontrolle widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Deutschland zu einem führenden Start-up-Standort zu machen", so Veltkamp. Von 30 im Koalitionsvertrag und im Laufe der Legislaturperiode angekündigten Einzelmaßnahmen, von denen Start-ups oder Gründer direkt profitieren würden, sind erst acht umgesetzt worden. Bei zehn Projekten ist dagegen noch überhaupt nichts passiert. Dazu gehört etwa das versprochene Venture-Capital-Gesetz, das für die Wachstumsfinanzierung von Start-ups außerordentlich wichtig wäre. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen