Bankenverband fordert: Basel III zügig umsetzen - Ausführungsverordnungen so schnell wie möglich vorlegen Die privaten Banken unterstützen die Eigenkapital- und Liquiditätsrahmenbedingungen nach Basel III von Beginn an
(19.06.13) - Anlässlich der Verabschiedung der europäischen Kapitalanforderungsrichtlinie CRD IV in nationales Recht durch den Deutschen Bundestag erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes:
"Mit seiner (…) Entscheidung hat der Deutsche Bundestag die europäischen Vereinbarungen hierzulande zügig umgesetzt. Die privaten Banken unterstützen die Eigenkapital- und Liquiditätsrahmenbedingungen nach Basel III von Beginn an. Die neuen Regeln sind der zentrale Baustein für ein stabiles Finanzsystem.
Mit der (…) Verabschiedung erhalten die Institute Rechtssicherheit für die bankinterne Umsetzung dieses komplexen Regelwerks. Gleichwohl müssen sich die Kreditinstitute erheblich anstrengen, um die neuen Anforderungen sowohl inhaltlich als auch technisch erfüllen zu können. Daher sollte der Gesetzgeber sich und den Betroffenen genug Zeit einräumen, um die vorgesehenen noch folgenden Änderungen zu beurteilen.
Dafür ist es jetzt wichtig, dass auch die Aufsichtsbehörden die angeschlossenen Ausführungsverordnungen zügig vorlegen. Die neuen Regeln müssen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten und bis dahin bleibt nicht mehr viel Zeit." (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
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