Totalüberwachung der Internetkommunikation


Nachrichten aus dem Unrechtsstaat: "Vorratsdatenspeicherung ist Datenschutz"
Der Widerstand gegen die Datensammelwut nährte sich vor allem davon, dass den Behörden und Politikern unterstellt wurde, den Terrorismus nur als Vorwand zu benutzen, um die lästige Unverletzlichkeit der Privatsphäre zu beseitigen

Kommentar von Dr. Wieland Alge, General Manager EMEA bei Barracuda Networks

(04.03.14) - In letzter Zeit werden Stimmen laut, die Vorratsdatenspeicherung als Beitrag zum Datenschutz verstanden wissen wollen. Eine Analyse von Dr. Wieland Alge, General Manager EMEA bei Barracuda Networks.

"Zur Erinnerung: Sicherheitskreise haben uns die Vorratsdatenspeicherung als unabdingbares Mittel im Abwehrkampf gegen den internationalen Terrorismus erklärt. In Deutschland verbot das Verfassungsgericht die Umsetzung, in Österreich gingen manche zum EuGH und erzwangen die Offenlegung, für welche Verbrechensermittlungen denn die Daten abgefragt wurden. Die Ergebnisse sprachen für sich: Drogendelikte und Stalking waren die Highlights. Der Terrorismus kam auf eine einzige Abfrage

Der Widerstand gegen die Datensammelwut nährte sich vor allem davon, dass den Behörden und manchen PolitikerInnen unterstellt wurde, den Terrorismus nur als Vorwand zu benutzen, um die lästige Unverletzlichkeit der Privatsphäre zu beseitigen.

In Reaktion auf die Resultate in Österreich ändern die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung nun ihre Strategie. Die Bedrohung durch die NSA wird beschworen, der Schutz des Technologie-Standorts Deutschland und der potentielle Daten-Diebstahl, der jeden einzelnen betrifft. Aus diesem diffusen Szenario schließen die Verteidiger der Vorratsdatenspeicherung, dass alle potentiellen Opfer überwacht werden müssen. Die Täter der Internetkriminalität sind technisch nicht besonders naiv. Um zum Beispiel ebay-Konten zu plündern, erfordert es durchaus fortgeschrittene Kenntnisse von Internetprotokollen und deren Stärken und Schwächen. Ganz sicher gehört dazu das Wissen, wie man die Rückverfolgung eines Angriffs verhindern kann. Das ist im Übrigen viel, viel einfacher als ein ebay Konto zu plündern.

Die Vorratsdatenspeicherung ist auch kein alltägliches, kosteneffizientes Mittel der Sicherheit wie ein Tür- oder Autoschloss, dass man einsetzt auch wenn man weiß, dass es nur zu einem gewissen Grad Schutz bietet. Sie ist weitaus invasiver, und ihr Preis ist unsere Freiheit. Die Vorratsdatenspeicherung fordert quasi ein Bewegungsprofil aller deutschen StaatsbürgerInnen zu hinterlegen, damit man bei Bedarf ermitteln könnte, wer sich zum Zeitpunkt eines Ladendiebstahls in der Nähe aufgehalten hat. Das ist das genaue Gegenteil eines Türschlosses.

Die Argumente für die Vorratsdatenspeicherung lassen sich also wie folgt widerlegen:

>> NSA-artige Überwachungen: Nur: Die NSA setzt auf Methoden, die mit Vorratsdatenspeicherung und deren Auswertungen genau nicht erfasst würden.
>> Industriespionage: Aber: Die Angriffe auf geistiges Eigentum von deutschen Unternehmen kommen fast ausschließlich von außen. VDS würde hier keinen Ermittlungsvorteil bringen.
>> Kleinkriminalität im Internet: Auch hier sind die Quellen der Angriffe typischerweise gut getarnt und liegen meist außerhalb.

Worauf wollen die BefürworterInnen einer Vorrastdatenspeicherung also wirklich hinaus?

Die Initiative zur Sammlung von Verbindungsdaten ging damals von einer konservativen Regierung in Dänemark und von Großbritannien aus. Es stellte sich heraus, dass der britische Geheimdienst GCHQ damals wie heute erhebliche Energie in die Totalüberwachung der Internetkommunikation steckt. Es wäre geradezu erschreckend naiv zu glauben, dass Daten, die im Rahmen der Vorrastdatenspeicherung erfasst werden, keine Begehrlichkeit wecken. Jeder der zu diesem Thema Stellung bezieht, muss dies wissen."
(Barracuda Networks: ra)

Barracuda Networks: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen