Einigung zur Vorratsdatenspeicherung


Joachim Herrmann : Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung dem Grunde nach unangetastet
Bayerisches Staatsministerium des Innern bewertet die Ergebnisse bei Koalitionsverhandlungen positiv - Kompromiss trage "bayerische Handschrift"


(19.10.09) - "Die neue Regierungsmehrheit in Berlin hat beim Thema ''Innere Sicherheit'' klar ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Die Einigung bedeutet keine Abstriche bei der Inneren Sicherheit, vielmehr wird sie die Sicherheit und Freiheit für unsere Bürgerinnen und Bürger weiter voranbringen. Besonders freue ich mich, dass wir in wichtigen Bereichen die Vorstellungen unserer bayerischen Innen- und Rechtspolitik durchsetzen konnten", bewertete Innenminister Joachim Herrmann die gestern erzielte Einigung der Arbeitsgruppe "Innen, Justiz, Informationsgesellschaft und e-Government".

So betrachtet es der Innenminister als einen großen Erfolg, dass die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht nun auf fünfzehn Jahre erhöht werde. Auch mit dem Warnschuss-Arrest werde bei der Jugendkriminalität eine weitere bayerische Forderung voll verwirklicht. Jungen Straftätern würden damit bereits zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Konsequenzen weiterer Verstöße vor Augen geführt. Des Weiteren soll das Recht der Sicherungsverwahrung überarbeitet werden.

Herrmann: "Ich bin froh, dass sich die Koalitionsunterhändler darauf geeinigt haben, die bestehenden Schutzlücken im geltenden Recht der Sicherungsverwahrung endlich zu schließen. Verschiedene Strafverfahren in jüngster Zeit haben uns gezeigt, dass das Recht der Sicherungsverwahrung dringend überarbeitet werden muss und der Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern nicht von irgendwelchen Fristen abhängen darf. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch jetzt entsprechend anpassen."

Auch die Verbesserung des Arbeitnehmer-Datenschutzes sei ein großer Erfolg. Nach der Koalitionsvereinbarung dürfen nur solche Daten verarbeitet werden, die für das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Herrmann: "Unser Ziel sind praxisgerichtete Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer, die gleichzeitig den Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand geben."

Ein weiterer Erfolg für Bayern sei die Errichtung einer zentralen Visa-Warndatei sowie die Überarbeitung der strafrechtlichen Sanktionen bei Gewalt gegen Polizeibeamte.

Schließlich blieben die Online-Durchsuchung und die Vorratsdatenspeicherung dem Grunde nach unangetastet. "Die Online-Durchsuchung bleibt als Instrument zur wirksamen Verbrechensbekämpfung erhalten. Sie wird nur in extremen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Einen völligen Verzicht darauf, wie er bei den Verhandlungen im Raume stand, hätte ich für absolut unverantwortlich gehalten. Die Einigung zur Vorratsdatenspeicherung entspricht exakt dem Vorbild der bayerischen Koalitionsverhandlungen. Bis zur ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden wir sie auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken. Die Botschaft unserer Einigung ist aber klar: Die Innere Sicherheit bleibt auch auf der bundespolitischen Agenda ein Top-Thema", so der Innenminister. (Bayerisches Staatsministerium des Innern: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen