Vorratsdaten-Speicherung und Bürgerrechte
GdP äußert sich enttäuscht zum Ergebnis der Koalitions-AG "Innere Sicherheit": Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung schlägt Polizei notwendiges Instrument aus der Hand
Vorratsdatenspeicherung ein dringend erforderliches Instrument der Strafverfolgung wie der Gefahrenabwehr
(19.10.09) - Die Einigung der Koalitions-Arbeitsgruppe zur inneren Sicherheit sei ein Kompromiss, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, der den unterschiedlichen Ausgangslagen der Beteiligten und den Erwartungshaltungen der jeweiligen Klientel geschuldet ist. Schon vor den Beratungen sei klar gewesen, dass einerseits Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor einem so genannten Überwachungsstaat und andererseits eine modernen Zeiten angepasste Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus in die Waagschalen gelegt würden.
Konrad Freiberg sagte: "Aus Sicht der Polizei spricht nichts dagegen, bestimmte polizeiliche Maßnahmen durch engere richterliche Einbindung rechtlich zu stärken, der Polizei aber mit dem Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung ein dringend erforderliches Instrument der Strafverfolgung wie der Gefahrenabwehr gänzlich aus der Hand zu schlagen, wird schon sehr bald fatale Folgen nach sich ziehen.
Freiberg: "Die Vorratsdatenspeicherung dient nicht zur Aushöhlung der Bürgerrechte, sondern dazu die Kommunikationswege von Schwerkriminellen zum Beispiel auf weitere Tatbeteiligte oder Hinweise auf weitere Taten zu prüfen. Kriminelle Absprachen werden eben nicht mehr über den Postweg getroffen, sondern über Mobiltelefone und Computer. Die Polizei kann sich darüber hinaus wohl kaum darauf verlassen, dass Anzeigen aus dem OK- Milieu oder dem Kreis extremistischer Terroristen eingehen, die die Ermittlungen ergänzen und beschleunigen. Gleiches gilt für den Bereich der Gefahrenabwehr."
Mit diesem Kompromiss, so der GdP-Vorsitzende verabschiede sich Deutschland teilweise aus dem sicherheitspolitischen Konzept Europas. Freiberg: "In unseren europäischen Partnerstaaten ist der polizeiliche Zugriff auf elektronische Telekommunikationsdaten unbestrittenes polizeiliches Instrument. Es gibt keine polizeiliche Datensammelwut, ebenso wenig werden Bürgerinnen und Bürger ausgespäht. Es geht allein um die zielgerichtete Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten und den Schutz der Menschen vor Kriminalität."
Freiberg vermisse indes ein klares Bekenntnis der Koalitionäre zu einer spürbaren Stärkung der Polizei durch mehr Personal. Vor den Verhandlungen sei dies von beiden Seiten noch deutlich artikuliert worden. (GdP: ra)
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