Deutsches Datenschutzrecht wird angepasst


Kabinett beschließt Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Bitkom plädiert für sinnvolle Konkretisierungen und warnt vor neuen nationalen Alleingängen beim Datenschutz



Das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das deutsche Recht an die die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen soll. Das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz, das Teile der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert und ergänzt, wird jetzt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Der Digitalverband Bitkom weist anlässlich der Kabinettsberatung darauf hin, dass die Öffnungsklauseln in der EU-Verordnung nicht dazu genutzt werden sollten, die Regelungen aufzublähen und damit die angestrebte und mögliche europaweite Harmonisierung der Datenschutzgesetzgebung zu konterkarieren.

"Eine mühsam errungene europaweite Regelung, die durch nationale Alleingänge wieder zum Flickenteppich wird, wäre ein Rückschlag in der Datenschutzgesetzgebung", sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. Ausdrücklich begrüßt Bitkom, dass beim vorliegenden Gesetzentwurf bereits auf Bedenken eingegangen wurde und teilweise parallele Vorschriften in Datenschutz-Grundverordnung und deutscher Gesetzgebung weggefallen sind. An einigen Stellen gibt es jedoch noch Überschneidungen oder stark national geprägte Ergänzungen. Dehmel: "Für europaweit tätige Unternehmen sind einheitliche Regelungen notwendig, zudem sorgen sie für internationale Wettbewerbsgleichheit."

Nur ganz wenige Ausnahmen im Anpassungs- und Umsetzungsgesetz sieht der Bitkom als notwendig an, um die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu konkretisieren und für die Unternehmen handhabbar zu machen. Dies betrifft zum Beispiel eine Einschränkung des Rechts auf Löschung, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung nicht explizit vorsieht. Insbesondere in komplexen Datenbanken kann das Löschen einzelner Datensätze oder sogar nur von Teilen dieser Datensätze dazu führen, dass die Struktur der Datenbank gefährdet oder sie insgesamt unbrauchbar wird – also auch Daten, die von der Löschung eigentlich nicht betroffen sind. "An dieser Stelle ist eine nationale Regelung, die dem bisherigen strengen Bundesdatenschutzgesetz entspricht, sinnvoll, notwendig und im Interesse von Unternehmen und Verbrauchern", so Dehmel.

Bislang fehlt nach Ansicht des Bitkom eine Diskussion über ein sinnvolles Mindestalter, ab dem man in die Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft einwilligen kann, also etwa Social-Media-Dienste verwenden oder sich auf Plattformen anmelden. Diese Altersgrenze ist mit 16 Jahren deutlich zu hoch angesetzt und kann von den nationalen Gesetzgebern auf 13 Jahre gesenkt werden. In Deutschland gibt es bisher überhaupt kein solches Mindestalter. "Der Zugang zu digitalen Informations- und Bildungsangeboten gehört zu den grundlegenden Rechten von jungen Menschen. Dieser Zugang darf nicht mit Verweis auf den Datenschutz unnötig behindert werden", so Dehmel. "Gleichzeitig brauchen wir hier europaweit Einigkeit, damit Anbieter solcher Dienste nicht für jedes Land Anpassungen vornehmen müssen." (Bitkom: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 06.03.17

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen