Deutsches Datenschutzrecht wird angepasst


Kabinett beschließt Anpassungs- und Umsetzungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
Bitkom plädiert für sinnvolle Konkretisierungen und warnt vor neuen nationalen Alleingängen beim Datenschutz



Das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das deutsche Recht an die die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen soll. Das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz, das Teile der EU-Datenschutz-Grundverordnung konkretisiert und ergänzt, wird jetzt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Der Digitalverband Bitkom weist anlässlich der Kabinettsberatung darauf hin, dass die Öffnungsklauseln in der EU-Verordnung nicht dazu genutzt werden sollten, die Regelungen aufzublähen und damit die angestrebte und mögliche europaweite Harmonisierung der Datenschutzgesetzgebung zu konterkarieren.

"Eine mühsam errungene europaweite Regelung, die durch nationale Alleingänge wieder zum Flickenteppich wird, wäre ein Rückschlag in der Datenschutzgesetzgebung", sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. Ausdrücklich begrüßt Bitkom, dass beim vorliegenden Gesetzentwurf bereits auf Bedenken eingegangen wurde und teilweise parallele Vorschriften in Datenschutz-Grundverordnung und deutscher Gesetzgebung weggefallen sind. An einigen Stellen gibt es jedoch noch Überschneidungen oder stark national geprägte Ergänzungen. Dehmel: "Für europaweit tätige Unternehmen sind einheitliche Regelungen notwendig, zudem sorgen sie für internationale Wettbewerbsgleichheit."

Nur ganz wenige Ausnahmen im Anpassungs- und Umsetzungsgesetz sieht der Bitkom als notwendig an, um die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung zu konkretisieren und für die Unternehmen handhabbar zu machen. Dies betrifft zum Beispiel eine Einschränkung des Rechts auf Löschung, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung nicht explizit vorsieht. Insbesondere in komplexen Datenbanken kann das Löschen einzelner Datensätze oder sogar nur von Teilen dieser Datensätze dazu führen, dass die Struktur der Datenbank gefährdet oder sie insgesamt unbrauchbar wird – also auch Daten, die von der Löschung eigentlich nicht betroffen sind. "An dieser Stelle ist eine nationale Regelung, die dem bisherigen strengen Bundesdatenschutzgesetz entspricht, sinnvoll, notwendig und im Interesse von Unternehmen und Verbrauchern", so Dehmel.

Bislang fehlt nach Ansicht des Bitkom eine Diskussion über ein sinnvolles Mindestalter, ab dem man in die Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft einwilligen kann, also etwa Social-Media-Dienste verwenden oder sich auf Plattformen anmelden. Diese Altersgrenze ist mit 16 Jahren deutlich zu hoch angesetzt und kann von den nationalen Gesetzgebern auf 13 Jahre gesenkt werden. In Deutschland gibt es bisher überhaupt kein solches Mindestalter. "Der Zugang zu digitalen Informations- und Bildungsangeboten gehört zu den grundlegenden Rechten von jungen Menschen. Dieser Zugang darf nicht mit Verweis auf den Datenschutz unnötig behindert werden", so Dehmel. "Gleichzeitig brauchen wir hier europaweit Einigkeit, damit Anbieter solcher Dienste nicht für jedes Land Anpassungen vornehmen müssen." (Bitkom: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 06.03.17

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen