Hohe Abgaben auf externe Festplatten gefordert


Vergütungsrelevante Privatkopien: Verwertungsgesellschaften fordern 7 bzw. 9 Euro pro externe Festplatte
Studie zur Nutzung von externen Festplatten: Weniger als 3 Prozent einer externen Festplatte werden nach Auffassung der Hersteller für vergütungsrelevante Privatkopien verwandt


(16.07.12) - Nun werden auch für externe Festplatten von den Verwertungsgesellschaften hohe Abgaben gefordert. Damit soll das legale Kopieren von Musik, Videos und Co. vergütet werden. Allerdings werden die Festplatten für solche Kopien fast gar nicht genutzt. Das ergab eine aktuelle und repräsentative Studie der GfK, die der Hightech-Verband Bitkom und der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) in Auftrag gegeben hatten. Weniger als 3 Prozent einer externen Festplatte werden nach Auffassung der Hersteller für vergütungsrelevante Privatkopien verwandt. "Für diese durchschnittlich 3 Prozent des Speicherplatzes externer Festplatten sollen nun 7 bzw. 9 Euro Abgaben pro Stück erhoben werden", kritisiert Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Forderungen der Verwertungsgesellschaften für Abgaben auf externe Festplatten stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung."

Das zeigt sich auch in den anderen Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Bis zu 36 Euro pro verkauftes Handy fordert seit kurzem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Pro verkauftem USB-Stick verlangt die ZPÜ ab dem 1. Juli bis zu 1550 Prozent, pro verkaufter Speicherkarte bis zu 1850 Prozent höhere Sonderabgaben als bisher. Dies könnte zahlreiche dieser Produkte um bis zu 2 Euro verteuern. "Die ZPÜ setzt ihre Praxis überhöhter Forderungen fort. Daher gehört, wie in anderen europäischen Ländern, das System der Pauschalabgaben insgesamt auf den Prüfstand", sagt Rainald Ludewig, Vorsitzender des IM.

Im November 2011 hatten die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG WORT und VG Bild-Kunst rückwirkend zum 01.01.2008 neue Tarife für externe Festplatten veröffentlicht. Für Festplatten mit einer Speicherkapazität von unter 1 Terabyte fordern sie 7 Euro an urheberrechtlichen Abgaben, für größere Festplatten 9 Euro.

Laut aktueller GfK-Studie besitzt jeder dritte Deutsche (32 Prozent) mindestens eine externe Festplatte. Die durchschnittliche Speicherkapazität beträgt 607 Gigabyte. 55 Prozent davon ist ungenutzter freier Speicherplatz. Durchschnittlich ein Viertel (24 Prozent) des Speicherplatzes wird durch Sicherungskopien belegt. 8 Prozent werden für berufliche Zwecke genutzt, rund 7 Prozent des Speicherplatzes entfällt auf selbst oder von Freunden erstellte Dateien wie Fotos, Heimvideos oder Briefe, für die auch keine Abgaben erhoben werden dürfen.

Damit bleiben nur etwa 6 Prozent Speicherplatz für Privatdateien wie Musikalben oder Videofilme. Etwas mehr als die Hälfte davon hält die Industrie für nicht vergütungspflichtig, da es sich z.B. um bereits lizenzierte Kopien von Musik-Downloads handelt. Die andere Hälfte, also weniger als 3 Prozent einer durchschnittlichen Festplatte, werden nach Auffassung der Industrie für vergütungsrelevante Privatkopien genutzt.

Zur Methodik: Die Angaben zur Nutzung von externen Festplatten basieren auf einer Nutzungsstudie der GfK im Auftrag von Bitkom und dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM). Die schriftliche Befragung erfolgte im April/Mai 2012 innerhalb des GfK Konsumentenpanels und ist repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen