Eckpunkte zur Vorratsdatenspeicherung: Rechtssicherheit für Unternehmen von zentraler Bedeutung Bitkom fordert Kostenerstattung für notwendige Investitionen
(24.04.15) - Der Digitalverband Bitkom äußert sich zu den beschlossenen Eckpunkten zur Vorratsdatenspeicherung. "Die Unternehmen werden die geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung selbstverständlich umsetzen", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Es ist wichtig, dass ein Ausgleich zwischen dem hohen Gut der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einerseits und berechtigten Sicherheitsinteressen andererseits gefunden wird.
Der vorliegende Vorschlag zeigt dabei auch klar Grenzen einer Vorratsdatenspeicherung auf. Letztlich brauchen wir aber eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv."
"Wichtig ist, dass das Gesetz verfassungs- und europarechtskonform ausgestaltet wird und es nicht erneut zu einer jahrelangen Hängepartie mit Unsicherheiten für die Unternehmen kommt", sagte Kempf. Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten. Zur Umsetzung der Vorgaben hatten die Telekommunikationsunternehmen zuvor bereits Investitionen in hoch zweistelliger Millionenhöhe tätigen müssen. Der EuGH hatte seinerseits die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt und einer Neuregelung enge Grenzen gesetzt. Für die Umsetzung kommen auf die Unternehmen nun Ausgaben für Technik und Personal zu. Es sei nicht nachvollziehbar, dass den Unternehmen die entstehenden Kosten nicht grundsätzlich erstattet werden sollen. (Bitkom: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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