Kleinanlegerschutz bremst Start-up-Finanzierung


Bitkom kritisiert: Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutz und schafft damit neue Hürden für Crowdinvesting
Das Kleinanlegerschutzgesetz erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen - Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren

(28.11.14) - Der Bitkom hat sich enttäuscht über das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zum Kleinanlegerschutz geäußert. Der im Juli veröffentlichte Entwurf sei trotz massiver Kritik von Start-ups und Verbänden wie Bitkom an entscheidenden Stellen nahezu unverändert übernommen worden und gefährde die Finanzierung von Start-ups in Deutschland.

"Die Bundesregierung konterkariert mit dem Gesetz ihr Ziel, Start-ups künftig besser zu unterstützen. Das Kleinanlegerschutzgesetz schafft eine Vielzahl bürokratischer Hürden für Crowdinvesting und erschwert es Start-ups, neue Investoren zu gewinnen. Gleichzeitig nimmt es Anlegern die Chance, in Start-ups zu investieren", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Investoren in Start-ups sind sich ihres finanziellen Risikos bewusst und müssen nicht auf dieselbe Weise geschützt werden wie Sparer, die in klassische Geldanlagen mit einer gewissen Sicherheit investieren wollen."

Das neue Kleinanlegerschutzgesetz hat das Ziel, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Für Start-ups sind bei der der Crowd-Finanzierung Ausnahmen vorgesehen, die aus Sicht des Bitkom aber nicht ausreichen. So sollen diese Erleichterungen wie etwa der Verzicht auf eine Prospektpflicht nur für Investitionsrunden bis 1 Million Euro gelten. Zudem dürfen sich Einzelinvestoren nur mit 1.000 Euro beteiligen, eine Obergrenze von maximal 10.000 Euro soll nur bei entsprechenden Vermögens- oder Einkommensnachweisen gelten.

Rohleder sagt: "In anderen Ländern wie Großbritannien gelten Obergrenzen, die um ein Vielfaches höher liegen. Die geplanten Einschränkungen widersprechen dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland zu fördern und insbesondere ihre Finanzierung zu erleichtern." Schon heute schütze die hohe Transparenz auf Crowdinvesting-Plattformen durch Nutzerkommentare und -diskussionen sowie eine direkte Kommunikation mit den Gründern potenzielle Investoren deutlich stärker als dies bei klassischen Anlageprodukten mit gedruckten Prospekten der Fall sei.

Grundsätzlich sollen Start-ups vor Crowdinvesting-Runden künftig ein Informationsblatt erstellen und bei der Finanzaufsicht hinterlegen müssen. Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken, zu unterschreiben und dieses Formular dann per Post oder als Scan an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden. "Crowdinvesting ist international erfolgreich und gewinnt auch in Deutschland an Bedeutung. Ein entscheidender Grund ist, dass die Investition einfach mit einem Mausklick möglich ist. Durch das Ausdrucken eines Formulars wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht", so Rohleder. "Formblatt, Ausdruck, Ablage – das sind alles keine Begriffe die zur Digitalen Agenda und zum Ziel passen, Deutschland zum digitalen Wachstumsland zu machen." (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen