Unternehmensfinanzierung: Banken begrüßen EU-Aktionsplan zu Sustainable Finance Ossig: Aktionsplan setzt klare, zeitlich ambitionierte Wegmarken - Notwendige Definitionen und Rahmenbedingungen fehlen noch
Die Europäische Kommission hat ihren Aktionsplan zu Sustainable Finance vorgelegt. "Wir begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission zur Erreichung der Pariser Klimaziele", sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Um nachhaltige Anlageprodukte und Finanzierungen erfolgreich zu platzieren, brauchen wir allerdings verlässliche Rahmenbedingungen." Der Aktionsplan der EU-Kommission setze hierfür nun klare, wenn auch zeitlich sehr ambitionierte Wegmarken. An erster Stelle stehe dabei die angekündigte Sustainability-Taxonomie, also eine Definition der Begriffe. "Banken haben in den letzten Jahren viele Initiativen ergriffen, um das Thema Nachhaltigkeit zu fördern und zu verankern", betonte Ossig. Durch die Sustainable-Finance-Agenda ergebe sich nun die Möglichkeit, innovative und nachhaltige Produkte zu entwickeln. Allerdings fehle es bisher häufig an klaren Definitionen. Es sei daher richtig, dass die Kommission diesen Punkt ganz oben auf die Agenda setze.
Wichtige Grundsätze der Finanzmarktstabilität gelten aber auch für Sustainable Finance. Die möglichen Risiken nachhaltiger Finanzierungen dürften nicht übersehen werden. "Deshalb brauchen wir zwingend empirische Analysen, bevor z.B. ein ‚Grüner Faktor‘ bei den Eigenkapitalvorschriften überhaupt in Erwägung gezogen wird", sagte Ossig.
Um Doppelarbeiten zu vermeiden, sollte die Kommission zudem auf bereits bestehende Standards aufbauen, etwa auf die von der International Capital Markets Association erarbeiteten Green Bond Principles.
Insgesamt sei Augenmaß erforderlich – etwa bei der angekündigten Überprüfung der nichtfinanziellen Berichtspflichten. Kreditinstitute dürften hier nicht mit weiterem Verwaltungsaufwand belastet werden.
"Die Marktdynamik im Bereich Sustainable Finance gilt es verantwortungsvoll abzusichern", so Ossig. "Dabei kommt es vor allem auf die richtige Reihenfolge bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen und die Einbindung aller relevanten Stakeholder an. Das noch recht zarte Pflänzchen Sustainable Finance darf im Übereifer nicht gleich wieder unnötig zurechtgestutzt werden." (Bundesverband deutscher Banken:ra)
eingetragen: 13.03.18 Newsletterlauf: 02.05.18
Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen