Bankenaufsicht und Bilanzierung


Bankenpräsident Hans-Walter Peters zum Baseler Regelwerk: Gute Lösung wichtiger als der Zeitplan
Finanzmarkt-Compliance: "Regulierung muss auf die Sicherung der Finanzmarktstabilität ausgerichtet sein"



"Eine starke Wirtschaft braucht einen leistungsfähigen Bankensektor", erklärt Hans-Walter Peters, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg. Deutschlands Banken müssten sich diesbezüglich im globalen Wettbewerb nicht verstecken. Derzeit drohe das Geschäftsmodell der Banken aber durch Regulierung und Niedrigzinsen bestimmt zu werden. Dies sei weder gesund, noch bringe es mehr Sicherheit, warnt Peters. "Regulierung darf nicht dazu führen, dass den kleinen und mittleren Banken die Luft zum Atmen genommen wird. Wenn im Ergebnis der Regulierung kleine Institute Gefahr laufen, überfordert zu werden, würde dies bedeuten: Die deutsche Bankenlandschaft verliert an Leistungsfähigkeit und Vielfalt", betont Peters. Die Komplexität der Regulierung drohe zudem nicht nur Banken, sondern auch Aufsicht und Kunden zu überfordern.

Peters geht davon aus, dass die Konsolidierung des Bankenmarktes in Deutschland fortschreiten werde. Dieser Prozess dürfe allerdings nicht durch die Regulierung getrieben werden. "Regulierung muss auf die Sicherung der Finanzmarktstabilität ausgerichtet sein", so Peters, "und nicht zu einem Instrument der Bankenstrukturpolitik werden, die unsere Bankenlandschaft womöglich um einiges ärmer macht".

Peters warnt zudem vor einer Benachteiligung europäischer Banken durch neue Kapitalregeln des Baseler Ausschusses. Indem der Ausschuss die aufsichtlich anerkannten Risikomodelle der Banken in Frage stelle, werden einseitig europäische Banken benachteiligt. Die bisher ergriffenen Regulierungsmaßnahmen seien zwar richtig, das Pendel drohe aber nun zu weit auszuschlagen.

Damit würde die Leistungsfähigkeit des hiesigen Bankensektors massiv beeinträchtigt. "Regulierung darf nicht dazu führen, dass Banken nicht mehr in der Lage sind, Wirtschaft, Wachstum, Arbeitskräfte und damit Wohlstand zu finanzieren", so Peters. Ein weltweit geltendes Regelwerk zu schaffen, sei weiterhin richtig. "Im Zweifel ist es aber besser, den Zeitplan der Baseler Aufseher zu strecken, als eine schlechte Lösung übers Knie zu brechen." (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 08.12.16

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen