EU-DSGVO: Aktuelle Risikolage zeigt Schwäche der EU-Ratsposition zur Datenschutzkontrolle Antwort für einen zeitgemäßen Datenschutz ist ein duales Kontrollsystem
(23.07.15) - Der Hackerangriff auf den Bundestag zeigte nach Ansicht des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. die Schwächen einer rein staatlichen zentralen Kontrolle über Datenschutz und Informationssicherheit, wie es der EU-Rat in seinem Entwurf zu einer EU-Datenschutzgrundverordnung präferiert. Bei der datenverarbeitenden Stelle "Bundestag" ist eine Kontrolle der Datenverarbeitung, wie vom EU-Rat geplant, lediglich durch die zentralen Behörden BSI und BfDI, nicht aber durch den zweiten Baustein einer innerbetrieblichen bzw. innerinstitutionellen Kontrolle vorgegeben. Dies offenbart nach Auffassung des BvD die begrenzte Wirksamkeit des rein staatlichen Kontrollsystems.
Dem gegenüber bauen die Entwürfe von EU-Kommission und EU-Parlament auf das Prinzip der dualen Kontrolle aus betrieblichen bzw. behördlichen Datenschutzbeauftragten einerseits und Aufsichtsbehörde anderseits. Der BvD verweist darauf, dass ein korrekt eingesetzter betrieblicher oder behördlicher Datenschutzbeauftragter bereits in Planungsphasen der IT-Infrastruktur eingebunden ist und somit Prozessverbesserungen zur Erhöhung der Informationssicherheit mit auf den Weg bringt. "Bei uns startet kein neues Projekt mehr ohne Zustimmung des Datenschutzbeauftragten", erklärte beispielsweise der betriebliche Datenschutzbeauftragte von Procter & Gamble Germany, Jörg Becker.
Die Pflicht zur Risikoeinschätzung bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zugleich eine Risikoeinschätzung der Informationsverarbeitung insgesamt. Allein die prozessuale Einbindung des Datenschutzbeauftragten reduziert deutlich das Risiko für vermeidbare Fehler.
Der BvD appelliert an die Verhandlungsparteien zur EU-Datenschutzgrundverordnung, die Chance für einen modernen Datenschutz zu nutzen und die duale Datenschutzkontrolle als europaweites Prinzip zu etablieren. (BvD: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
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