Neuregelung der WLAN-Störerhaftung: "Ein Sieg der Netzpolitiker" Statement von Ralf Koenzen, Gründungsgesellschafter von Lancom Systems, zum neuen Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" vom 15.06.2015
(24.07.15) - Der […] vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung illustriert in beeindruckender Weise, dass der Gesetzgeber die vielfältigen Kritikpunkte aus der Netzgemeinde gehört und ernst genommen hat. Im Gegensatz zum ersten Entwurf unterscheidet die überarbeitete Fassung nicht mehr zwischen geschäftsmäßigen und privaten Betreibern offener WLANs.
Damit konnten die Verfechter einer modernen Netzpolitik eine zentrale Forderung durchsetzen: die der Gleichbehandlung aller WLAN-Betreiber. Gemäß dem neuen Gesetzestext müssen Privatleute im Falle eines Rechtsverstoßes nun nicht mehr angeben können, wer ihren Internet-Zugang benutzt hat. Dies dürfte vor allem die Freifunker freuen, die ihre Initiative angesichts dieser Vorgabe schon vor dem Aus sahen.
Beibehalten wurde jedoch die Verpflichtung der WLAN-Betreiber, ihre Netze angemessen gegen unbefugte Nutzung zu sichern und ihre User zu verpflichten, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen. Die Vorgaben hierfür sind jedoch so gestaltet, dass sie jeder, der seinen Internet- Zugang teilen möchte, erfüllen kann. Vom Café um die Ecke bis zum Community-Netzwerk.
Der nun vorgelegte Entwurf erfüllt die Versprechungen der "Digitalen Agenda" vollumfänglich. Er ist ein klarer Sieg der Netzpolitiker und hat das Potential, die Hotspot-Landschaft in Deutschland nachhaltig zu verändern und die Digitalisierung unseres Landes deutlich voranzutreiben.
Der Gesetztesentwurf ist auf der Webseite der Europäischen Kommission abrufbar: http://bit.ly/1KW80dA (Lancom Systems: ra)
Lancom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen