BvD: EU-Datenschutzgrundverordnung darf kein Bürokratiemonster werden Betriebliche Datenschutzbeauftragte fordern Erhalt der Eigenkontrolle
(28.07.15) - Vor einer Aufweichung des Datenschutzes warnt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) zum Auftakt der Beratungen von EU-Parlament, Kommission und Rat zur Datenschutzgrundverordnung. Nach den Plänen der EU-Mitgliedsstaaten sollen die nationalen Datenschutzbehörden künftig die Datenverarbeitung allein überwachen, ohne das Kontrollinstrument des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. "Mehr Bürokratie bedeutet längere Verfahren und mehr Aufwand, ohne das Datenschutz-Know-how in den Unternehmen zu stärken. Darunter leidet die Wirtschaft und die Bürger gleichermaßen. Deutschland würde weit hinter seinen datenschutzrechtlichen Status Quo zurückfallen", kritisierte BvD-Vorstand Thomas Spaeing.
Schon jetzt können die Aufsichtsbehörden der EU-Staaten die erforderlichen Kontrollen kaum umsetzen. Deutschland verfügt über nicht ganz 500 Behördenmitarbeiter, Großbritannien über 400, Schweden nur über 40 und Irland über 30 Kontrolleure. "Wie sollen die Aufsichtsbehörden so Datenschutz durchsetzen", sagte Spaeing. Eine Aufstockung der Mitarbeiter dagegen führe zu bürokratischen Mammutbehörden, die die Unternehmen mit langen Kontrollverfahren belasten. "Die EU-Datenschutzgrundverordnung darf kein Bürokratiemonster werden", mahnte Spaeing.
Deutschland ist das einzige EU-Land, das die Eigenkontrolle in Unternehmen durch einen Datenschutzbeauftragten vorschreibt. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind weisungsunabhängig und garantieren, dass personenbezogene Daten praxisgerecht und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet werden. "Datenschutz wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Die EU muss jetzt die Chance ergreifen, einen zeitgemäßen, unbürokratischen Datenschutz europaweit zu etablieren", verlangte Spaeing. "Die erfolgreiche betriebliche Eigenkontrolle Deutschlands ist hierfür ein gutes Vorbild." (BvD: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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