BvD: EU-Datenschutzgrundverordnung darf kein Bürokratiemonster werden Betriebliche Datenschutzbeauftragte fordern Erhalt der Eigenkontrolle
(28.07.15) - Vor einer Aufweichung des Datenschutzes warnt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) zum Auftakt der Beratungen von EU-Parlament, Kommission und Rat zur Datenschutzgrundverordnung. Nach den Plänen der EU-Mitgliedsstaaten sollen die nationalen Datenschutzbehörden künftig die Datenverarbeitung allein überwachen, ohne das Kontrollinstrument des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. "Mehr Bürokratie bedeutet längere Verfahren und mehr Aufwand, ohne das Datenschutz-Know-how in den Unternehmen zu stärken. Darunter leidet die Wirtschaft und die Bürger gleichermaßen. Deutschland würde weit hinter seinen datenschutzrechtlichen Status Quo zurückfallen", kritisierte BvD-Vorstand Thomas Spaeing.
Schon jetzt können die Aufsichtsbehörden der EU-Staaten die erforderlichen Kontrollen kaum umsetzen. Deutschland verfügt über nicht ganz 500 Behördenmitarbeiter, Großbritannien über 400, Schweden nur über 40 und Irland über 30 Kontrolleure. "Wie sollen die Aufsichtsbehörden so Datenschutz durchsetzen", sagte Spaeing. Eine Aufstockung der Mitarbeiter dagegen führe zu bürokratischen Mammutbehörden, die die Unternehmen mit langen Kontrollverfahren belasten. "Die EU-Datenschutzgrundverordnung darf kein Bürokratiemonster werden", mahnte Spaeing.
Deutschland ist das einzige EU-Land, das die Eigenkontrolle in Unternehmen durch einen Datenschutzbeauftragten vorschreibt. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind weisungsunabhängig und garantieren, dass personenbezogene Daten praxisgerecht und den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verarbeitet werden. "Datenschutz wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Die EU muss jetzt die Chance ergreifen, einen zeitgemäßen, unbürokratischen Datenschutz europaweit zu etablieren", verlangte Spaeing. "Die erfolgreiche betriebliche Eigenkontrolle Deutschlands ist hierfür ein gutes Vorbild." (BvD: ra)
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