Bitmi: Leider nur wenig Verbesserung bei Störerhaftung Haftungsprobleme für Provider: Rechtswidrige Inhalte müssen durch den Berechtigten gelöscht werden können
(29.07.15) - Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (Bitmi) sieht kaum eine Verbesserung im neuen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung, welcher der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt wurde. Zwar hat die Bundesregierung in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die vom Bitmi scharf kritisierte Trennung zwischen Privatperson und kommerziellem Anbieter abgeschafft. Dennoch bleiben für beide bürokratische Hürden. "Die Registrierungs- bzw. Anmeldepflicht erschwert die einfache und unkomplizierte Öffnung und eine gemeinsame Nutzung digitaler Infrastrukturen" beklagt Bitmi Präsident Dr. Oliver Grün.
"Gerade in Zeiten, wo der Ausbau digitaler Infrastrukturen hinkt, können hier Drahtlosstrukturen ein immer wichtigerer Zugangspunkt für Unternehmen und Nutzer werden. Sicher möchten wir, dass niemand Rechtsverstöße im Netz begeht. Die vorliegende Methode scheint uns jedoch ungeeignet, dies zu gewährleisten. Mehr Aufklärung, insbesondere über Urheberrecht, scheint aus unserer Sicht dringend angebracht."
Auf Kritik stoßen außerdem die Regelungen zu Gefahr geneigten Diensten, welche speziell für Host-Provider Rechtsunsicherheit schaffen. "Die Formulierungen zu den Gefahr geneigten Diensten waren bereits im alten Gesetzesentwurf schwierig, da sie eine Umkehr der Beweislast für Provider zumindest nicht ausgeschlossen haben. Mit dem neu hinzugefügten Satz, dass rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten gelöscht werden können müssen, wird dieses Problem weiter verstärkt und nimmt die Provider in Haftung" erklärt Grün. (Bitmi: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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