Endlich ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz zu schaffen BStBK warnt vor Bürokratiemonster bei der Erbschaftsteuer
(30.07.15) - Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert in der anstehenden Anpassung der Erbschaftsteuer einen geringeren Grad an Komplexität und einen stärkeren Fokus auf Praktikabilität. Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich seit jeher für ein nachhaltiges und praktikables Steuerrecht ein. Sie appelliert daher an den Gesetzgeber alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um endlich ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz zu schaffen und kein Bürokratiemonster zu entfesseln.
"Unser Berufsstand und unsere Mandanten benötigen Planungssicherheit", so BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken. "Sollten die anvisierten Lösungen im Referentenentwurf zu einem so komplexen Erbschaftsteuergesetz führen, dass der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand nicht mehr im Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen steht und wieder eine Verfassungswidrigkeit droht, sollte über andere Alternativen nachgedacht werden."
Die Bundessteuerberaterkammer warnt insbesondere vor dem geplanten Systemwechsel bei der Bestimmung des begünstigten Vermögens. Laut dieser Neudefinition soll jedes einzelne Wirtschaftsgut eines betroffenen Unternehmens abstrakt nach seinem originären Hauptzweck untersucht werden. Dies würde zu weiterer Rechtsunsicherheit führen und den Bewertungsaufwand um ein Vielfaches erhöhen. Die BStBK hat dazu konkrete Verbesserungsvorschläge zur Bestimmung des begünstigten Vermögens in ihrer heute versandten Stellungnahme verfasst.
"Wir sind zuversichtlich, dass eine verfassungsgemäße und praktikable Lösung im weiteren Gesetzgebungsverfahren gefunden wird und legen dem Gesetzgeber unsere Vorschläge ans Herz", sagt Dr. Vinken. (BStBK: ra)
BStBK: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen