Stellungnahme des BVDW zum De-Mail-Gesetz


Geplante De-Mail: Aktuelle Fassung enthalte doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail
Inhalte einer De-Mail sind dabei besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden


(02.08.10) - Die Einführung der De-Mail soll insbesondere erhebliche Vorteile für die Bürger bringen. So können zukünftig Vorgänge, für die bisher der papierbasierte Weg oder sogar persönliches Erscheinen der Bürger zwingend erforderlich waren, einfacher, schneller und weltweit rund um die Uhr vollständig elektronisch vorgenommen werden. Der BVDW weist in einer Stellungnahme auf "Fehljustierungen im Detail" hin.

Die Inhalte einer De-Mail sind besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden. Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zum De-Mail-Diensteanbieter sowie verschlüsselte Transportwege gewährleisten den rechtsverbindlichen De-Mail-Versand und -Empfang.

Des Weiteren kann jederzeit die Identität der Kommunikationspartner, der Versand sowie die Zustellung einer De-Mail zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Für Unternehmen und Verwaltungseinheiten optimiert die De-Mail interne Prozesse, vermeidet Medienbrüche und senkt so Transaktionskosten. Statt des Versands von papiergebundenen Angeboten, Verträgen, Rechnungen oder Mahnungen, welche erhebliche Porto-, Bearbeitungs- und Aufbewahrungskosten verursachen, kann all dies nun komplett elektronisch erfolgen.

De-Mail basiert dabei auf standardisierter Technologie, was die Anzahl benötigter technischer Schnittstellen verringert und so die Weiternutzung vorhandener Systeme und Prozess ermöglicht. Innerhalb der Kommunikation können Versand- und Zugangsbestätigungen ausgestellt werden, die einen hohen Beweiswert haben. Der Versand bzw. der Empfang einer Nachricht, analog eines Einschreibens, kann damit nicht mehr bestritten werden. Insgesamt wird in punkto Versand und Zugang von Erklärungen eine deutliche Beweiserleichterung geschaffen.

So richtig und unterstützenswert der grundsätzliche Ansatz des Gesetzentwurfs ist, so enthält die aktuelle Fassung nach Ansicht des BVDW doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail, die dem Erfolg des De-Mail-Projektes, dem vollen Nutzen für die Anwender oder der Akzeptanz bei den Nutzern entgegenstehen könnten.

Hier möchte der BVDW Korrekturen anregen, um die Realisierung des ehrgeizigen Projekts sicherzustellen und das volle Potenzial dieser neuen Technologie zur Entfaltung zu bringen. (BVDW: ra)

BVDW zum geplanten De-Mail-Gesetz
11-seitige Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zum De-Mail-Gesetzentwurf

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen