Stellungnahme des BVDW zum De-Mail-Gesetz
Geplante De-Mail: Aktuelle Fassung enthalte doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail
Inhalte einer De-Mail sind dabei besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden
(02.08.10) - Die Einführung der De-Mail soll insbesondere erhebliche Vorteile für die Bürger bringen. So können zukünftig Vorgänge, für die bisher der papierbasierte Weg oder sogar persönliches Erscheinen der Bürger zwingend erforderlich waren, einfacher, schneller und weltweit rund um die Uhr vollständig elektronisch vorgenommen werden. Der BVDW weist in einer Stellungnahme auf "Fehljustierungen im Detail" hin.
Die Inhalte einer De-Mail sind besonders gesichert und können auf dem Transportweg weder mitgelesen noch verändert werden. Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen zum De-Mail-Diensteanbieter sowie verschlüsselte Transportwege gewährleisten den rechtsverbindlichen De-Mail-Versand und -Empfang.
Des Weiteren kann jederzeit die Identität der Kommunikationspartner, der Versand sowie die Zustellung einer De-Mail zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Für Unternehmen und Verwaltungseinheiten optimiert die De-Mail interne Prozesse, vermeidet Medienbrüche und senkt so Transaktionskosten. Statt des Versands von papiergebundenen Angeboten, Verträgen, Rechnungen oder Mahnungen, welche erhebliche Porto-, Bearbeitungs- und Aufbewahrungskosten verursachen, kann all dies nun komplett elektronisch erfolgen.
De-Mail basiert dabei auf standardisierter Technologie, was die Anzahl benötigter technischer Schnittstellen verringert und so die Weiternutzung vorhandener Systeme und Prozess ermöglicht. Innerhalb der Kommunikation können Versand- und Zugangsbestätigungen ausgestellt werden, die einen hohen Beweiswert haben. Der Versand bzw. der Empfang einer Nachricht, analog eines Einschreibens, kann damit nicht mehr bestritten werden. Insgesamt wird in punkto Versand und Zugang von Erklärungen eine deutliche Beweiserleichterung geschaffen.
So richtig und unterstützenswert der grundsätzliche Ansatz des Gesetzentwurfs ist, so enthält die aktuelle Fassung nach Ansicht des BVDW doch noch einige Unklarheiten und Fehljustierungen im Detail, die dem Erfolg des De-Mail-Projektes, dem vollen Nutzen für die Anwender oder der Akzeptanz bei den Nutzern entgegenstehen könnten.
Hier möchte der BVDW Korrekturen anregen, um die Realisierung des ehrgeizigen Projekts sicherzustellen und das volle Potenzial dieser neuen Technologie zur Entfaltung zu bringen. (BVDW: ra)
BVDW zum geplanten De-Mail-Gesetz
11-seitige Stellungnahme des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. zum De-Mail-Gesetzentwurf
BVDW: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>