Kann der Datenschutzbeauftragte für Rechtsverstöße strafrechtlich belangt werden? Ist der Datenschutzbeauftragte aufgrund seines gesetzlichen Auftrages dem Compliance-Manager gleich zu setzen?
(03.08.10) - Die UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG weist auf ein interessanten Problem hin:
"In der Rechtsprechung ist in den letzten Jahren bemerkenswerter Weise die Auffassung vertreten worden, dass so genannte Compliance-Manager für unter anderem im Unternehmen begangene Rechtsverstöße persönlich strafrechtlich haften. Dies wird damit begründet, dass sie kraft ihres Amtes dazu verpflichtet seien, Rechtsverstöße und Straftaten im Unternehmen zu verhindern. Dies wirft die Frage auf, ob der Datenschutzbeauftragte aufgrund seines gesetzlichen Auftrages dem Compliance-Manager gleich zu setzen ist.
Wenn dieses der Fall sein sollte, würde er für im Unternehmen begangene Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haftbar gemacht werden können. Dieses umso mehr, als ihm schon vom Gesetz auferlegt wird, auf die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz hinzuwirken. Mit seiner Ernennung wird ihm vom Unternehmen dieser Pflichtenbereich übertragen und er sollte bei seiner Bestellung schriftlich darauf verpflichtet werden. Hiermit wird er gewissermaßen organisatorisch sowie auch rechtlich einem Compliance-Manager gleichzustellen sein.
Das Problem der Haftung wird auch dadurch wahrscheinlicher, dass in Kommentaren das BDSG als eines der Gesetze erwähnt wird, die den Compliance-Betrachtungen unterworfen wurden.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) wurde lange Jahre hindurch in vielen Unternehmen im Hinblick auf die ihm übertragene Verpflichtung, dem BDSG zur Umsetzung zu verhelfen, nicht voll ernst genommen und als "Alibi-DSB" zwar ernannt, nicht aber mit hinreichendem Kompetenzen und entsprechenden Budgetmitteln versehen wurde.
Dies trifft vor allem für eine beachtliche Anzahl von mittelständischen Unternehmen zu, da in Großunternehmen aufgrund des öffentlichen Drucks die organisatorische Stellung des DSB häufig besser war oder aber der interne DSB durch einen externen ersetzt wurde. Dieser hat sich in vielen Fällen als erheblich profilierter, durchsetzungsfähiger und im Sinne der Compliance-Forderung effizienter gezeigt. Das Haftungsproblem könnte sich als persönlicher Bumerang für den Alibi-DSB erweisen." (UIMC: ra)
UIMC Dr. Vossbein: Kontakt und Steckbrief
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
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