Schlüssel zur DSGVO-Compliance


Rekordstrafe für Google nach DSGVO-Verstoß sollte als Warnung für andere Unternehmen gesehen werden
Grundlage der Bußgeld-Forderung waren zum einen die Klage der österreichischen Non-Profit-Organisation NOYB um den Datenschutzaktivist Max Schrems, und einer französischen NGO namens LQDN



Ein Kommentar von Dr. Guy Bunker, Senior VP of Products & Marketing bei Clearswift

Laut der im Mai 2018 verbindlich in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung können die nationalen Aufsichtsbehörden Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Für besonders gravierende Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Betriebes bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr – je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Seit letztem Mai sind hohe Sanktionen gegen Großkonzerne bisher allerdings ausgeblieben.

Im Oktober letzten Jahres war in Portugal die europaweit erste substanzielle Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung verhängt worden. Damals gab die portugiesische Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) bekannt, dass das Krankenhaus Barreiro Montijo unweit von Lissabon 400.000 Euro bezahlen solle. Der Hauptgrund für die behördliche Ahndung war, dass hier klinikintern zu viele Personen Zugriff auf vertrauliche Patientendaten hatten.

Wie berichtet wurde, muss der US-Suchmaschinenriese Google in Frankreich die erste hohe Geldbuße aufgrund von Verstößen gegen die EU-DSGVO zahlen. Konkret beläuft sich die zu zahlende Strafe auf 50 Millionen Euro. Als Grund gab die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) fehlende Transparenz an. Die Nutzer von Google seien nicht „klar und verständlich“ über die Nutzung der persönlichen Daten informiert worden. Um die Informationspolitik des Konzerns gegenüber seinen Nutzern zu überprüfen, ging die CNIL schrittweise die Anmeldung eines mobilen Users des Android-Betriebssystems für die Eröffnung eines Google-Kontos durch. Bemängelt wurde unter anderem, dass Nutzer mehrere Klicks benötigen würden, um an wichtige Informationen bezüglich der Zwecke der Datenverarbeitung und der Datenspeicherungsdauer zu gelangen und diese oft auf mehrere Dokumente verteilt worden seien.

Grundlage der Bußgeld-Forderung waren zum einen die Klage der österreichischen Non-Profit-Organisation NOYB um den Datenschutzaktivist Max Schrems, und einer französischen NGO namens LQDN. Im Hinblick auf die DSGVO stellt der Fall einen der ersten in dieser Art dar – die französische Datenschutzbehörde ist die erste Kontrollinstitution, die in dieser Form einen globalen Internetkonzern abstraft.

Bei der Sanktion gegen Google in Frankreich handelt es sich im Rahmen der DSGVO um eine erhebliche Geldstrafe. Zwar stellen die 50 Millionen Euro bei weitem nicht die maximal verfügbare Buße dar, doch der Betrag reicht allemal, um andere Firmen aufhorchen zu lassen und Notiz zu nehmen. Der Fall zeigt weiterhin, dass kein Unternehmen über dem Gesetz steht und die Regulierungsbehörden künftig große, namhafte Konzerne verfolgen könnten.

Betriebe, die aufgrund der jüngsten Entwicklungen erhebliche Geldstrafen gegenüber ihrem eigenen Unternehmen befürchten, sollten sich bewusst machen, dass der Schlüssel zur DSGVO-Compliance sich auf drei zentrale Aspekte erstreckt: Menschen, Prozesse und Technologien. Dies sind die wichtigen Bereiche, welche von Firmen überprüft werden müssen, um Sichtbarkeit und Kontrolle der kritischen Daten zu erlangen und schließlich mit der Datenschutzgrundverordnung konform zu sein.

Hierbei ist es essentiell, dass der Vorstand und die mittlere Führungsebene zusammenarbeiten, um ein klares Verständnis vom aktuellen Status der Datensicherheit und des Datenschutzes zu erhalten. Nur durch effektive betriebsinterne Kooperation kann ein hohes Level an Sicherheit sowie die Konformität mit der Verordnung erreicht und aufrechterhalten werden. (Clearswift: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 20.03.19

Clearswift: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen