Stellungnahme der DGbV zum GKV-VSG
Die DGbV e.V. begrüßt die Vorlage des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) durch die Bundesregierung
Neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, sollen gefördert werden
(05.06.15) - Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement (DGbV e.V.) begrüßt ausdrücklich die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz). Dieser schon seit langem erforderliche Gesetzesentwurf setzt für die DGbV erkennbar und notwendig auf den zuvor gelegten Grundlagen und Planungen der integrierten Versorgung auf und kann bei kontinuierlicher Umsetzung eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Versorgung herstellen und zum generell notwendigen Umbau des bundesdeutschen Gesundheitssystems einen erheblichen Beitrag leisten.
Die DGbV nimmt zu den §§ 92a und 92b des SGBV Entwurfes (Nr.140) wie folgt Stellung:
Wir begrüßen zunächst die Einführung eines solchen Innovationsfonds mit nachfolgenden Gremien, wie den Innovationsausschuss und den Expertenbeirat.
Den G-BA letztendlich über den Innovationsausschuss mit einem Alleinstellungsmerkmal der Entscheidung zu bestücken, halten wir nicht für besonders sinnvoll, da der wissenschaftliche Beirat und damit die wissenschaftliche Kompetenz im Gremium aus unserer Sicht dabei zu kurz kommt.
Die DGbV ist der Auffassung, dass der wissenschaftliche Beirat mehr Gewicht haben muss und - das ist ganz entscheidend für uns - dass in beiden Gremien (im Innovationsausschuss und im Expertenbeirat) auch real Bürger-/Patientenvertreter voll umfänglich integriert (mit Stimme und Antragsrecht) sitzen müssen.
Wir möchten uns auf die für uns als DGbV wesentlichen Punkte beschränken und nennen diese nachfolgend:
1) Die Schwächung der Selbstverwaltung durch die Zusammensetzung des Innovationsausschusses und den "willkürlich durch die Hintertür gewollten Paradigmenwechsel in der Leistungsfinanzierung" somit eine neu geschaffene Intransparenz halten wir für die letztendlich angestrebten und zu erreichenden Ziele für nicht hilfreich.
2) Gefördert werden sollen neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die eine Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung in erster Linie für den Patienten zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Wir sehen in der derzeitigen Formulierung des Kabinettsentwurfes keine Anhaltspunkte für dieses Ziel. Der reale Patientennutzen durch die Förderung von Versorgungsprojekten über den Innovationsfond muss wesentlich deutlicher im Gesetz formuliert und die konkrete Umsetzung auch kontrolliert werden.
3) Folglich muss eindeutig transparent sein, wie ein positiv bewertetes Projekt step by step in die Regelversorgung überführt werden soll, wie konkret dann die verbindliche nachfolgende Finanzierung erfolgt und wie die Ausweitung des Projektes in das gesamte System geschieht.
4) Wenn die sektorenübergreifende Versorgung im Focus steht mit dem entsprechenden Schnittstellenmanagement, sollten auch alle Beteiligten im Versorgungs-System den Zugang für dieses Vorhaben in Form von Projektanträgen und Förderungen erhalten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, sowohl die Industrie als auch die Medizinproduktehersteller als Antragsberechtigte zu akzeptieren.
5) Im Sinne der Transparenz und der Gleichberechtigung müssen alle Anträge von Projekten, genehmigte Gelder und Evaluationsergebnisse unserer Meinung nach, für alle in der Versorgung stehenden öffentlich zugänglich gemacht werden.
6) Der Gedanke der Nichtbeteiligung der Krankenkassen ist zu verwerfen, da ohne eine Krankenkassenbeteiligung vernünftige Evaluationen unserer Meinung nach nicht machbar sind und wir immer in der Realität der Kassendaten arbeiten müssen.
7) Wir appellieren unbedingt für die Vermeidung von unnötigen Strukturen und Geldausgaben und denken, dass das Konstrukt "Innovationsfonds" keine eigene Geschäftsstelle benötigt.
8) Für die DGbV e.V. gibt es verschiedenste offene Fragestellungen im Bereich der Ausschreibungsverpflichtungen in Bezug auf die Projektanträge, die Verfahrensordnung, des Kartellrechtes, der Transaktionskostenübernahme und vor allem der anvisierten Zeitschiene.
9) Da der Innovationsfonds mit 225 Millionen für konkrete operative Projekte ausgestattet ist, sollten auch die Evaluationskosten für die konkreten Projekte aus diesem Topf bezahlt werden. Die 75 Mio. sollten ausschließlich für grundlegende Forschungsvorhaben ausgegeben werden. Abzulehnen ist, dass das Geld für die Evaluation "alter" 140er Verträge ausgegeben wird.
Eine unserer fünf Forderungen lautet:
2. Vergabe von öffentlichen Fördermitteln nur an bürgerorientierte Gesundheitsprojekte
Öffentliche Mittel dürfen nur an solche Gesundheitsprojekte fließen, in welchen Bürgerorientierung verankert ist. Gemeint mit Bürgerorientierung ist
eine an den Bedürfnissen der Bürger orientierte Haltung der Akteure,
die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bürger und ihrer Befähigung zum eigenverantwortlichen gesundheitlichen Handeln,
sowie die Beteiligung von Bürgern an Entscheidungen auf allen Systemebenen (siehe auch Ausführungen in der Präambel).
Die DGbV e.V. würde es deshalb sehr befürworten, wenn die Vergabe der Mittel aus dem Innovationsfonds unter den oben genannten Maßgaben stattfinden würde.
(DGbV: ra)
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