Rabattverträge: Ein sehr großer Teil der Rabattarzneimittel sei nicht oder nur eingeschränkt lieferbar Vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Notfallaufnahmen, zusätzliche Arzt- und Apothekenbesuche, vorzeitige Todesfälle und verminderte Lebensqualität seien dann die möglichen Folgen
(26.08.11) - Die seit Juni geltenden Rabattverträge der AOK hätten nach einer Meldung des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz zu einem Versorgungschaos in den Apotheken geführt. Ein sehr großer Teil der Rabattarzneimittel sei nicht oder nur eingeschränkt lieferbar. Die Patienten werden durch notwendige Produktwechsel völlig verunsichert. Dies ist ein trauriges Beispiel dafür, wie vordergründige Einsparbestrebungen auf Seiten der Krankenkassen indirekt zu einer Gefährdung der Therapiesicherheit und der Therapietreue (Compliance) führen können.
Davor warnte die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV) bereits mehrfach. Vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Notfallaufnahmen, zusätzliche Arzt- und Apothekenbesuche, vorzeitige Todesfälle und verminderte Lebensqualität seien dann die möglichen Folgen.
Die dadurch bedingten direkten und indirekten Kosten werden von Experten auf 10 bis 15 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichen Einsparungen der Krankenkassen im Jahre 2010 in Höhe von 1,3 Mrd. Euro stüden dazu in keinem vernünftigen Verhältnis.
"Ein patientenorientiertes, sicheres und effizientes Versorgungsmanagement, das vermeidbare Gesundheitsschäden und Kosten reduzieren hilft, sollte deshalb höchste Priorität in der Gesundheitspolitik haben", sagt der Vorsitzende der DGbV Dr. John N. Weatherly. Dem gegenüber seien der Sinn der Rabattverträge und deren großer Aufwand angesichts der gravierenden Nachteile erheblich in Frage zu stellen. (DGbV: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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