eco: Leistungsschutzrecht bringt Rechtsunsicherheit auf allen Seiten mit sich und kennt nur Verlierer Nun drohen Abmahnwellen und langjährige Gerichtsverfahren gegen Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren
(04.03.13) - Am Freitag verabschiedete der Bundestag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Der Gesetzesentwurf wurde am letzten Dienstag zuletzt geändert, erfährt jedoch auch in der aktuellen Version scharfe Kritik. Oliver Süme, Vorstand für Politik und Regulierung beim eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft, begründet diesen Widerstand: Der Gesetzesentwurf bringe Rechtsunsicherheit auf allen Seiten mit sich. Deutlich gesagt: Das Leistungsschutzrecht kenne nur Verlierer.
Betroffen sei der Wirtschaftswachstumsmotor Internet. So schaffe auch das neue Gesetz für die deutsche Internetbranche eine Rechtsunsicherheit, die Innovation hemme. Vom Leistungsschutzrecht ausgenommen seien nur einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Bis zu welcher Textlänge diese Ausnahme gelte, habe der Bundestag jedoch nicht geregelt. eco befürchtet Abmahnwellen und langjährige Gerichtsverfahren gegen Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren.
Ein Rechtsgutachten, das eco ve veröffentlichte, stuft das Leistungsschutzrecht für Presseverlage als verfassungsrechtlich untragbar ein. Die Ergebnisse des Gutachten gelten auch für den aktuellen Entwurf, sagt dessen Autor Prof. Dr. Wolfgang Spoerr: "Ich bleibe bei meiner Auffassung: Das Leistungsschutzrecht ist verfassungswidrig. Die Neuformulierung schafft genau die Rechtsunsicherheit und den chilling effect, der meine große Sorge ist."
Zudem verstoße das Gesetz gegen EU-Recht: Der Gesetzesentwurf hätte bei der EU-Kommission notifiziert werden müssen. Dies habe der Bundestag vor der Verabschiedung versäumt. Mit dieser Flickschusterei komme der Gesetzgeber nicht ansatzweise seinem verfassungsmäßigen Auftrag nach. Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit werde, bedeute das für wichtige Teile der Internetwirtschaft eine innovationshemmende Belastung und Rechtsunsicherheit, unter der insbesondere deutsche Portale, Social Networks-Unternehmen und Start-ups leiden würden, resümiert eco-Vorstand Oliver Süme. (eco: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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