Statement des Bankenverbandes zu CRD IV
Bankenverband: Starre Obergrenze von leistungsabhängigen Boni zum Festgehalt kritisch zu sehen
Bedauerlich, dass eine Einigung so lange an Themen scheiterte, die mit den Basel III-Regeln nichts zu tun haben
(05.03.13) - Das Europäische Parlament, Europäische Kommission und Rat haben sich in ihren Trilogverhandlungen auf wesentliche Punkte bei der CRR/CRDIV geeinigt. Andreas Schmitz, Präsident des Bankenverbandes, erklärte dazu:
"Wir begrüßen, dass die Europäischen Verhandlungspartner endlich einen wesentlichen Schritt zur Einigung über die Umsetzung von Basel III in Europa erreicht haben. Die Einführung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln nach Basel III ist das Herzstück, um die Stabilität der Finanzmärkte zu sichern. Wir privaten Banken hoffen, dass Europäisches Parlament, Ministerrat und Europäische Kommission nunmehr zügig voran schreiten und zu Einigungen bei den verbliebenen offenen Themen kommen. Die Banken warten seit langem auf die notwendige Planungssicherheit hinsichtlich der Inhalte und Zeitpläne. Wichtig wird sein, die Regelungen zügig zu verabschieden und schnell mit der Entwicklung der für die Umsetzung notwendigen technischen Standards durch die Europäische Bankaufsichtsbehörde voran zu schreiten. Bis zum 1. Januar 2014 bleibt nicht mehr viel Zeit, um das Gesamtpaket in nationale Gesetze und in technische und prozessuale Systeme umzusetzen.
Erfreulich ist, dass die besonderen europäischen Umstände im Kompromiss angemessen berücksichtigt werden. Das schlägt sich in der Kapitaldefinition ebenso nieder, wie bei der Behandlung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen. Indem diese Kredite eine Erleichterung bei der Kapitalunterlegung erfahren, wird der besonderen Bedeutung dieser Unternehmen und ihrer Finanzierung für die Europäische Wirtschaft Rechnung getragen.
Bedauerlich ist allerdings, dass eine Einigung so lange an Themen scheiterte, die mit den Basel III-Regeln nichts zu tun haben. Die Banken müssen bereits heute darauf achten, dass die fixe und die variable Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Diese Vorgabe entspricht den im Auftrag der G20 entwickelten Standards für solide Vergütungspraktiken. Insofern ist die starre Obergrenze von leistungsabhängigen Boni zum Festgehalt kritisch zu sehen. Diese geht zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandortes Europa und stellt eine unangemessene Bevormundung der Eigentümer dar. Hier wurde die Chance verpasst, den Eigentümern die bewusste Entscheidung zu übergeben, über die Höhe der Obergrenze zu entscheiden.
Auch die vereinbarten weitreichenden Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedsstaaten, von den Regeln über die Kapitalanforderungen abzuweichen, stoßen auf Unverständnis bei den privaten Banken. Hier leistet man auf der einen Seite einer Zersplitterung der europäischen Bankenregulierung Vorschub, während die Staatschefs auf der anderen Seite im Dezember beschlossen haben, eine einheitliche Bankenaufsicht unter dem Dach der Europäischen Zentralbank einzuführen. Ein europäisches Single Rulebook, wie es ursprünglich intendiert war, sieht anders aus." (Bundesverband deutscher Banken: ra)
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