IT-Sicherheitsgesetz: Rechtsverordnung muss Schwerpunkt auf nicht regulierte Branchen setzen Für die Internetwirtschaft wird hier besonders die Frage nach dem Anwendungsbereich des Gesetzes im Mittelpunkt stehen
(08.07.15) - Zum vom Deutschen Bundestag verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz sagte eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme: "Wir begrüßen, dass in den […] beschlossenen Gesetzesentwurf einige Änderungen mit aufgenommen wurden, die zu präziseren und praxistauglicheren Regelungen führen."
Positiv sei die neu eingeführte Evaluierung der Verpflichtungen für Betreiber "Kritischer Infrastrukturen" sowie die enge Zweckbindung der Untersuchungsergebnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit der engen Zweckbindung für Informationen und Erkenntnisse wurde auf die Bedenken der Unternehmen reagiert.
"Die eigentliche Arbeit beginnt erst noch, wenn das Gesetz voraussichtlich im Sommer dieses Jahres in Kraft tritt. Dann geht es um die konkrete Ausgestaltung der Rechtsverordnung. Für die Internetwirtschaft wird hier besonders die Frage nach dem Anwendungsbereich des Gesetzes im Mittelpunkt stehen", sagt Süme. "Entscheidend kommt es darauf an, im Rahmen der Rechtsverordnung die kritischen Sektoren und deren Branchen präzise zu definieren und so den Fokus eindeutig auf kritische Versorgungsdienstleistungen und die Betreiber kritischer Infrastrukturen zu legen. eco wird sich in diesem Zusammenhang weiter für eine stärkere Verpflichtung bislang nicht regulierter Branchen einsetzen. Die weitere Belastung von Internet- und Telekommunikationsunternehmen lehnen wir nach vor ab", so Süme. (eco: ra)
eco: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen