Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdaten: Gesetzesentwurf sieht Speicherung in bislang unbekanntem Ausmaß vor
eco schlägt Ausklammern der Internetdienste vor - Modifizierung der technischen Speicheranforderungen als Minimallösung - Mindestens 2.500 betroffene Unternehmen: Staat muss Kosten tragen
(09.07.15) - Durch die von der Bundesregierung am 27. Mai 2015 beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird es bei der Umsetzung durch die Anbieter zu deutlich mehr Datenspeicherungen kommen als zu Zeiten der letzten Vorratsdatenspeicherung. Zu diesem Fazit kommt eine neue Stellungnahme von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. Grund dafür sind hauptsächlich die veränderten technischen Gegebenheiten. Anders als noch vor zehn Jahren reicht heute die IP-Adresse alleine nicht mehr aus um einen bestimmten Anschluss zu identifizieren. Anbieter müssen vielmehr eine neue, riesige Datenbank aufbauen, die neben IP-Adressen auch den so genannten Port, der den genutzten Dienst feststellt, aufzeichnet, sowie den genauen Zeitstempel, der die Nutzung eines Dienstes idealer Weise bis auf die Millisekunde genau festhält.
Damit droht eine lückenlose Aufzeichnung des Verhaltens aller Nutzer im Netz. "Viele der vorgesehenen technischen Vorschriften sind für die Praxis nicht handhabbar und führen gleichzeitig zu erheblichen Konflikten mit Grundrechten", sagt eco Vorstand Politik & Recht Oliver Süme. "Die Bundesregierung könnte einige dieser Konflikte vermeiden, wenn sie die Internetdienste von der Speicherverpflichtung ausklammerte."
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Sollte die Bundesregierung trotz erheblicher verfassungsrechtlicher und technischer Bedenken an ihrem Vorhaben der massenhaften Datenspeicherung festhalten, müsste der Gesetzesentwurf zwingend modifiziert werden. Überarbeitungsbedarf sieht eco insbesondere bei den Vorschriften zur technischen Vorgaben zur Speicherung der Daten, sowie den damit verbundenen Sicherheitsbestimmungen.
Unklar ist beispielsweise wie die Anforderung der Datenspeicherung auf vom Internet entkoppelten Datenverarbeitungssystemen funktionieren und Massenabfragen unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen asymmetrischen Verschlüsselungstechnik realisiert werden sollen.
Das geplante Gesetz birgt ein hohes wirtschaftliches Risiko für die betroffenen Unternehmen, da es hohe Investitionen fordert, gleichzeitig aber mit großer Wahrscheinlichkeit in jetziger Form verfassungsrechtlich keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof haben wird. Schon das deutsche Umsetzungsgesetz, das im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, führte für die deutschen Telekommunikations- und Internetunternehmen zu unnützen Ausgaben in Millionenhöhe. Mit dem jetzt geplanten Gesetz wird sich der Aufwand für die Implementierung der Speicherverpflichtung im Vergleich zur alten Regelung noch erhöhen, da die Unternehmen völlig neue Speicherinfrastrukturen entwickeln müssen. Die Kosten dafür könnten sich nach einer ersten Schätzung von eco auf rund 600 Millionen Euro für die gesamte Branche belaufen.
"Die Strafverfolgung ist eine originär staatliche Aufgabe. Es ist nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung die Kosten dafür komplett auf die Privatwirtschaft abwälzt. Wir fordern eine Kostenerstattung, die deutlich über die im Gesetzesentwurf vorgesehenen engen Entschädigungsbedingungen hinausgeht", sagt Oliver Süme. Anders als die Bundesregierung, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen von lediglich 1.000 betroffenen Unternehmen ausgeht, rechnet eco mit mindestens 2.500 Unternehmen, die die Regelungen werden umsetzen müssen.
Ein Analysepapier zur rechtlichen und technischen Machbarkeit des aktuellen Gesetzesentwurfs, ein Factsheet zur Vorratsdatenspeicherung sowie ein juristisches Hintergrundpapier zum geplanten neuen Gesetz, geben einen umfassenden Überblick zum Thema und stehen zum Download bereit. (eco: ra)
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