Anstatt Klarstellung droht neue Rechtsunsicherheit


eco: WLAN-Gesetzentwurf - weiterhin keine Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes
bleibt hinter Erwartungen zurück - Regelung für Hosting-Anbieter inakzeptabel

(14.04.15) - Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes soll für eine Klarstellung der rechtlichen Bedingungen für WLAN-Betreiber sorgen. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Er enthält ferner Regelungen, die sich für Hosting Anbieter deutlich negativ auswirken können. eco sieht daher am Entwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Entwurf bleibt hinter Erwartungen zurück
eco befürwortet grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, für WLAN-Betreiber eine größere Rechtssicherheit schaffen zu wollen, ist aber skeptisch, ob dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf erreicht werden kann. "Der Gesetzentwurf bleibt leider hinter unseren Erwartungen zurück. Ich bin skeptisch ob die vorgeschlagene Regelung tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit für WLAN Betreiber führt", so das Fazit von Süme, Vorstand Politik & Recht.

Anstatt Klarstellung droht neue Rechtsunsicherheit
"Insgesamt besteht an dem Gesetzentwurf noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Dies ist bedauerlich, da wir davon ausgegangen sind, die Regierung hätte die Zeit genutzt, die zahlreichen Kritikpunkte an dem Entwurf aufzugreifen und nachzubessern", so die Einschätzung von Süme.

Grundsätzlich sinnvoll ist die vorgeschlagene Regelung mit der klar gestellt werden soll, dass WLAN-Betreiber auch Zugangsanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Allerdings macht der Entwurf die dort geregelte Haftungsprivilegierung von Aufklärungs- und Sicherungsmaßnahmen abhängig. Anstatt einen einfachen und unkomplizierten Zugang zu öffentlich zugänglichen WLAN-Diensten zu ermöglichen wird dies durch Anmelde- und Registrierungsprozesse konterkariert und bürokratischer Aufwand geschaffen. Statt die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen wird damit ein Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber geschaffen. Süme bezweifelt daher, ob der Gesetzentwurf zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit und der Verbreitung von WLAN als Zugang zum Internet beiträgt.

Regelung für Hosting-Anbieter inakzeptabel
Weiterhin wird die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Regelung für Hosting Anbieter kritisiert. Mit dieser soll klargestellt werden, dass bestimmte Speicherdienste, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht, sich nicht auf das für Hosting-Anbieter geltende Haftungsprivileg berufen können. "Es ist völlig unklar, was unter dem neu eingeführten Begriff sogenannter "gefahrengeneigter Dienste" zu verstehen ist. Die Vermutungsregelung und Regelbeispiele weisen eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und unklarer Formulierungen auf. Sie tragen zu keiner Verbesserung beim Schutz der Interessen von Rechteinhabern bei und haben durch die Veränderung des etablierten Haftungsgefüges zudem den Nachteil, dass sie zu einer unabsehbaren Rechtsunsicherheit für sämtliche Hosting-Anbieter führen können", so Süme. Insbesondere auf Cloud-basierte Dienste könnte sich die vorgeschlagene Regelung kontraproduktiv auswirken.

Deutschland verfügt aktuell über rund eine Million öffentlich zugänglicher WLAN-Hotspots. Davon sind jedoch lediglich 15.000 tatsächlich offene und frei zugängliche Hotspots, die Nutzer ohne Registrierung oder Identifikation für den Netzzugang verwenden können. Zu diesem Ergebnis kommt eine von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. durchgeführte Erhebung zum Status Quo und den technischen Möglichkeiten öffentlicher WLANs in Deutschland. (eco: ra)

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen