Bundesregierung verpasst Chance beim Gesetzesentwurf zur Störerhaftung Bundesregierung liefert nicht den angekündigten Schub für kostenloses WLAN
(14.04.15) - Anlässlich der CeBIT äußert sich der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand e.V. (BITMi), Dr. Oliver Grün, enttäuscht über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Störerhaftung. Dies ermöglicht es Hotels und Restaurants, WLAN für ihre Gäste anzubieten. Privatpersonen werden aber vor einen enormen bürokratischen Aufwand gestellt, wenn sie als Betreiber privater WLANs auf Nachfrage die Namen von Mitnutzern nennen können müssen, denen sie ihr Netz zur Verfügung gestellt haben.
So liefert die Bundesregierung nicht den angekündigten Schub für kostenloses WLAN: "Die Energie der Bundesregierung geht mit diesem Gesetz erneut in die falsche Richtung", mahnt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverband IT-Mittelstand. "So entstehen unzählige Barrieren statt Chancen. Von einem kostenlosen, umfassenden WLAN für alle kann keine Rede sein."
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärt selbst, Deutschland führe derzeit im internationalen Vergleich noch mit angezogener Handbremse, doch laut BITMi wird dieses Gesetz daran nichts ändern. "Hier wird eine Chance verpasst, die Entwicklung des öffentlichen WLANs voranzutreiben und so beispielsweise auch das LTE Netz zu entlasten" erklärt Grün. "Wie so oft ist die Bundesregierung hier getrieben von übertriebenen Sicherheitsansprüchen und verliert großes Potenzial der Digitalisierung aus den Augen." (BITMi: ra)
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Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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