Durchsetzung mit geplanten Grundrechtseingriffen
Glücksspielstaatsvertrag: Wettbewerb verhindern mit fragwürdigen Mitteln
Die zu seiner Durchsetzung geplanten Grundrechtseingriffe hält eco für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig
(27.04.11) - Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben den aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags bei der EU-Kommission zur Notifizierung eingereicht. Die heftige Kritik aus unterschiedlichen Richtungen wurde dabei nicht berücksichtigt. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft – eco betrachtet den Entwurf ebenfalls äußerst kritisch.
"Ziel dieses Glücksspielstaatsvertrags ist es, einen fairen Wettbewerb im Internet zu verhindern. Die zu seiner Durchsetzung geplanten Grundrechtseingriffe halten wir für unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig", erläutert eco-Vorstandsvorsitzender Prof. Michael Rotert die Verbandsposition.
Bisher ist es deutschen Spielern verboten, Wetten im Ausland zu platzieren. Dennoch erfreuen sich ausländische Glücksspielanbieter in Deutschland großer Beliebtheit. Der Grund: Wegen des staatlichen Glücksspielmonopols gab es bisher kein vergleichbares deutsches Angebot.
Dieses Monopol hat der Europäische Gerichtshof 2010 für rechtswidrig erklärt. Die jetzt geplante Neuordnung der Rahmenbedingungen ist allerdings nicht geeignet, einen fairen Wettbewerb und einen legalen Markt zu schaffen. "Die Länder wollen nur sieben legale Anbieter auf dem deutschen Markt zulassen. Warum sieben, warum nicht vier oder zwölf? Mit einem freien Wettbewerb hat diese Beschränkung nichts zu tun", so Rotert über den Regulierungsansatz.
Ein weiteres Problem sieht der eco-Vorstandsvorsitzende bei der geplanten Besteuerung: "Die Länder möchten gerne fünf- bis sechsmal so hohe Steuern nehmen wie in der EU üblich. Wer aber das Sechsfache an Abgaben leisten muss, kann gegen Wettbewerber aus Malta oder Gibraltar preislich nicht mithalten. So verhindert man einen legalen, sicheren, vernünftig regulierten Markt in Deutschland."
Netzsperren: Wiederkehr einer wirkungslosen Maßnahme
Um deutsche Wettinteressierte dennoch auf deutsche Angebote zu beschränken, planen die Länder, ausländische Wettangebote in Deutschland zu sperren. Diese Idee löste bundesweit Erstaunen und heftige Kritik aus: Erst eine Woche zuvor hatte das Bundeskabinett beschlossen, auf Internetsperren zu verzichten, und für die Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes votiert. Die dort vorgesehenen Eingriffe in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und das Fernmeldegeheimnis, dazu das geplante intransparente Sperrverfahren und technische Wirkungslosigkeit der Maßnahme gaben zehntausenden Internetnutzern Anlass für einen mehr als zwei Jahre währenden Sturm der Entrüstung.
"Es ist, als hätten alle am Vertrag Beteiligten zwei Jahre lang keine Nachrichten gesehen. Jeder Laie kann Internetsperren in wenigen Sekunden umgehen, sie erfüllen also die beabsichtigte Wirkung überhaupt nicht", beschreibt Rotert das Problem. "Für ein völlig ineffektives Mittel nehmen die Länderchefs tiefe Grundrechtseingriffe in Kauf, die die ganze Bevölkerung betreffen. Das ist völlig unverhältnismäßig, und wir lehnen dies entschieden ab."
Ein wesentlich besseres Mittel gegen illegales Glücksspiel im Internet sei es, über realistisch gesetzte Rahmenbedingungen einen legalen Markt zu schaffen. "Es gibt offensichtlich das Bedürfnis nach Wetten. Dieses kann man nur mit rechtmäßigen, kontrollierten Angeboten kanalisieren. Verbote haben jedenfalls bisher nicht geholfen, und leicht umgehbare Sperren werden das auch nicht." (eco: ra)
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